Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Einleitend
erläutert der Vorsitzende des Sportausschusses, Beigeordneter Meißner,
für die neuen Ausschussmitglieder kurz wie es zu dieser außergewöhnlichen
Maßnahme gekommen ist. Ausschlaggebend dafür waren die alarmierenden Meldungen
über die hohe Anzahl von Nichtschwimmern in den Grundschulen gewesen, auf die
die Fachberaterin Sport der Lüneburger Schulen, Frau Rappat, in der
Vergangenheit wiederholt im Ausschuss aufmerksam gemacht hat. Dieses habe ihn
veranlasst, das Problem in seiner Fraktion zur Sprache zu bringen, um die
Bereitschaft für das Auflegen eines städtischen Schwimmförderungsprogramm unter
Zurverfügungstellung entsprechender Haushaltsmittel zu wecken. Der
Rat habe dann einen entsprechenden Antrag der Gruppe SPD/FDP stattgegeben,
sodass dafür erstmals im Haushaltsjahr 2006 ein Betrag in Höhe von 10.000 € zur
Verfügung gestellt wurde. Das gegenwärtige Programm sei dann in enger
Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, den Lüneburger Sportvereinen, der DLRG und
dem Sportbeirat konzipiert und in die Wege geleitet worden. Der
Leiter des Bereiches Bildung, Herr Wiebe, gibt anschließend Kenntnis
davon, dass unter Anleitung von zwei ausgebildeten Schwimm-Übungsleitern des
MTV Treubund Lüneburg und des VfL Lüneburg, erstmalig in den Sommer- und
Herbstferien 2006 Ferien-Schwimmkurse für städtische Grundschulkinder der 3.
und 4. Klassen durchgeführt werden konnten. Die Ergebnisse im einzelnen:
Sommerferien
Herbstferien Freibad Hagen Hallenbad
Als
positiv ist anzumerken, dass lediglich mit einer Ausnahme alle anderen
Lüneburger Grundschulen sich intensiv am Angebot der Ferien-Schwimmförderung
beteiligt haben. In acht angebotenen Wochen-Intensivschwimmkursen konnten
daraufhin 87 nichtschwimmenden Kindern aus 10 verschiedenen städtischen
Grundschulen die Möglichkeit gegeben werden, das Schwimmen von Grund auf zu
erlernen. Als Erfolg ist zu bewerten, dass nach Beendigung der Schwimmkurse
fast die Hälfte aller Teilnehmer das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ (Sprung
vom Beckenrand, 25 m Schwimmen, Herausholen eines Gegenstandes mit den Händen
aus schultertiefem Wasser) erwerben konnten. Eine
Auswertung hat ergeben, dass bei der Entscheidung zur Teilnahme an einer
Schwimmförderung offensichtlich die Auswahl der Austragungsstätte eine wichtige
Rolle spielt. So nahmen im Freibad Hagen an den Schwimmkursen überwiegend
Schüler der benachbarten Anne-Frank-Schule und Igelschule (rd. 70 %) teil; im
Hallenbad hingegen verteilte sich die Teilnehmerzahl auf nahezu gleiche Anteile
aller städt. Grundschulen. Aber auch die Kälteempfindlichkeit der Kinder ist
von besonderer Bedeutung. So fiel auf, dass insbesondere Mädchen sowie Kinder
südlicher Herkunftsstaaten das überdachte und somit witterungsunabhängige
Hallenbad als Austragungsstätte bevorzugen. Trotz
dieser positiven Entwicklung bleibt festzustellen, dass immer noch eine relativ
hohe Anzahl nichtschwimmender Kinder dieses neue Schwimmangebot nicht annehmen.
Auf Nachfrage haben Eltern als Gründe für die Nichtteilnahme ihres Kindes
genannt: 1.
die
Ferienzeit ist anderweitig verplant 70
% 2.
grundsätzlich
kein Interesse an einer Schwimmförderung 15
% 3.
die
erhobene Kursgebühr von 20 € ist zu hoch 10
% 4.
der
Transport zur Schwimmstätte ist nicht gesichert 5 % Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sowohl Eltern als
auch teilnehmende Kinder sich überwiegend positiv über das neue Schwimmangebot
geäußert haben. Von allen Beteiligten wurde die Hoffnung zum Ausdruck gebracht,
dass die Stadt Lüneburg auch weiterhin solche Schwimmkurse anbieten wird. Zur
Verbesserung wurde angeregt, die Schwimmkurse auf weitere Schulklassen
auszuweiten und nach Möglichkeit einen zusätzlichen Jugend-Schwimmkurs für
Kindern mit bereits abgelegtem Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ anzubieten. In der sich anschließenden Diskussion zeigen sich die
Mitglieder des Sportausschusses erfreut darüber, dass sowohl die Idee als auch
die Umsetzung der Ferien-Schwimmförderung auf ein positives Echo gestoßen ist.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, auch in diesem Jahr eine
Ferien-Schwimmförderung für nichtschwimmenden Kinder anzubieten. Neben den
bisherigen 3. + 4. Schulklassen soll das Schwimmangebot auf die 5. Schulklassen
ausgeweitet werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Geschwisterpaare) wird
der Verwaltung die Möglichkeit eingeräumt, auch Kinder anderer Schulklassen
einen Teilnehmerplatz zuzuteilen. Trotz Weiterführung dieser Ferien-Schwimmförderung
wird von den Schulleitungen erwartet, dass diese sich ihrer Verpflichtung zur
Erteilung von Schwimmunterrichtsstunden bewusst sind und solche Stunden in
ausreichender Anzahl im Sportunterricht erteilen. Beschluss: |
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