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Auszug - Stellungnahme zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 1994 - Teil II -  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.01.2007    
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
VO/2182/06 Stellungnahme zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 1994 - Teil II -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Niesmann
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Beteiligt:Bereich 61 - Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Niesmann, Stephan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM hält die Zielsetzung des Entwurfes zur Fortschreibung des LROP im wesentlichen für richtig. Es gehe darum, die Stärkung der Region durch mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten hervorzuheben. Es liege eine gute Stellungnahme der Verwaltung vor, die wichtigen Punkte seien sehr deutlich herausgestellt. Einige Punkte des Programms erschienen für die Region als nicht richtig, zu diesen müsse man Stellung nehmen. Zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen enthalte der Entwurf eine Öffnungsklausel, nach der die Ansiedlung von Factory Outlet Center durch Einzelfallentscheidungen zugelassen werde. Es sei geplant, ein solches FOC in Soltau anzusiedeln, der Rat beschäftige sich mit diesem Thema bereits seit längerer Zeit sehr intensiv. Die Ausführungen der Stadt zu diesem Thema seien richtig, da das sogenannte „Kaufhaus Innenstadt“ in Lüneburg durch ein nahes FOC stark gefährdet wäre. Für die weitere Entwicklung des Standortes Lüneburg sei es  wünschenswert, Lüneburg als Güterverkehrszentrum auszuweisen. Im LROP fehle zudem ein deutlicher Hinweis auf das dritte Gleis, welches wichtig für die Verkehrssituation in Lüneburg sei, dies solle in den Entwurf noch einfließen. Die Gruppe SPD/CDU habe den Änderungsantrag zum Abschnitt Straßenverkehr gestellt, um die Beschlusslage des Rates vom 20.07.06 nochmals deutlich einzubringen. Zudem müsse ein Trassenvergleich Ost und West erfolgen, nicht nur ein Vergleich einzelner Teiltrassen. Dies eingefügt in die Stellungnahme der Stadt, werde sicherlich dazu beitragen, dass sich das Land Niedersachsen noch zur Änderung einiger Formulierungen im Entwurf des LROP bewegen lasse.

 

Bürgermeister DR.SCHARF stimmt zu, dass viele Punkte der Stellungnahme unstrittig seien, so die Ausführungen zu den FOC. Hier habe es stets einen engen Schulterschluss auch mit dem Landkreis gegeben, auch im Interesse der eigenen Innenstadt. Weitgehendes Einvernehmen gebe es auch zu den Themen Gorleben und drittes Gleis. Diese Themen seien in der Stellungnahme der Stadt deutlich akzentuiert. Das Thema A39 habe die Menschen in Stadt und Landkreis so bewegt wie kein anderes in den letzten Jahren. Hier werde in der Stellungnahme klar und knapp formuliert, was aus Sicht der Stadt wichtig sei. Es gebe ein klares Bekenntnis für die A39, auch bei der großen Mehrheit der Ratsmitglieder. Es sei wichtig, im Interesse der Bürger, der Stadt und der Region eine Lösung für den Trassenverlauf zu finden. Die sogenannte Vorzugsvariante lehne man ab. Es sei bereits im Gutachten des Büros Rüping klar formuliert worden, dass es entscheidend sei, die Gesamttrassen zu vergleichen und nicht einzelne Teilabschnitte. Dies finde sich auch in der Stellungnahme der Stadt wieder, insofern werde die Position der Stadt Lüneburg und der Bürger sehr deutlich.

 

Ratsherr MEIHSIES weist darauf hin, dass ein Landesraumordnungsprogramm auf viele Jahre politische Akzente setze und man als Stadt aufgefordert sei, sich im Beteiligungsverfahren einzubringen und auch einzumischen. Man habe mit dem Änderungsantrag drei Projekte vorgelegt, die man als ablehnungswürdig ansehe. Über die selbstverständliche Ablehnung der Autobahn wolle er keine Worte verlieren, hier sei man leider nicht im Konsens mit der Ratsmehrheit. Übereinstimmung bestehe aber bei der Ablehnung der FOC, durch die ein Angriff auf die Innenstädte und auf Handelsstrukturen drohe. Hier begehe die Landesregierung einen großen politischen Fehler. Eine Differenz bestehe noch bei der Festlegung auf Gorleben und Schacht Konrad als Vorranggebiete. Die wachsweiche Formulierung hierzu im Änderungsantrag der Gruppe SPD/CDU sei für die politische Auseinandersetzung wertlos. Der Antrag seiner Fraktion treffe eine präzise und deutliche Aussage zu einer ökologisch ausgerichteten Politik in der Landesraumordnung.

 

Ratsherr REINECKE begrüßt die Stellungnahme der Verwaltung, er halte die Änderungsanträge nicht für sinnvoll. Er lehne die Suche nach einer weiter östlich liegenden Trasse und die Untersuchung einer Deckelung der Ostumgehung ab. Die B4 und die Ostumgehung seien absolut nicht geeignet, Autobahnverkehr aufzunehmen, zumal diese Trassen als Entlastungsstraßen für die Stadt Lüneburg gebraucht würden. Er wundere sich, dass SPD und CDU von ihrer alten Strategie der Bevorzugung der Westumfahrung abwichen, und nun mit der Formulierung im letzten Satz zu diesem Punkt ein recht schwammiges Konzept gewählt hätten. Auch die Aussage zum Thema Gorleben sei überflüssig, mit der Festlegung als Vorranggebiet sei nicht automatisch eine Präjudizierung verbunden. Man könne sich dem Änderungsantrag der Gruppe SPD/CDU dennoch anschließen, wenn der letzte Satz auf der ersten Seite gestrichen würde. Dagegen laufe der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vollkommen gegen die Aussagen seiner Fraktion.

 

Ratsherr RIECHEY erklärt, seine Fraktion trage selbstverständlich die Entscheidung zur Ablehnung der FOC ebenso mit, wie die Stellungnahme zum dritten Gleis. Die Position zur A39 werde aus den hinlänglich bekannten Gründen abgelehnt. Der Passus zu Gorleben könne aufgrund der zu weichen Formulierung ebenfalls nicht mit getragen werden.

 

Beigeordnete LOTZE stellt klar, dass es bei der Stellungnahme und beim Änderungsantrag um die Stärkung der Region gehe. Basis sei das Gutachten des Büros Rüping, es gebe aus ihrer Sicht keinen Grund, von dieser Haltung abzuweichen. Sie widerspreche der Aussage, man habe zu Gorleben eine wachsweiche Formulierung gewählt und falle dem Bundesumweltminister damit in den Rücken. Man wolle keine Präjudizierung, es gebe derzeit ein Endlagersuchkonzept, welches in der Koalition auf Bundesebene diskutiert werde. Ihre Fraktion bleibe bei der Meinung, man wolle eine ergebnisoffene Suche und erst die Suchkriterien festlegen, bevor es eine Entscheidung über den Standort gebe. Mit der Formulierung in der vorgeschlagenen Form genüge man diesem Anspruch.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist auf die Geschäftsordnung hin, wonach zunächst über die Änderungsanträge abgestimmt werden müsse, ehe man zur Abstimmung über einzelne Positionen der Vorlage übergehen könne.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.01.2007 mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei ab.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich die Annahme des Änderungsantrages der Gruppe SPD/CDU vom 16.01.2007 wie folgt:

Absätze 1 und 2 zu Ziffer 4.1.3 mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 9 Gegenstimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei.

Absätze 3 und 4zu Ziffer 4.1.3 sowie Ziffer 4.3 mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU bei 11 Gegenstimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt über die Stellungnahme der Verwaltung wie folgt:

Zu Abschnitt 2.3: Einstimmig angenommen

Zu Abschnitt 3.1.3: Einstimmig angenommen

Zu Abschnitt 4.1.1: Mehrheitlich angenommen bei einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zu Abschnitt 4.1.2: Einstimmig angenommen

Zu Abschnitt 4.1.3: Mehrheitlich angenommen bei 9 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei

 

(3, 61, 62)