Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beigeordneter
DÖRBAUM hält die
Zielsetzung des Entwurfes zur Fortschreibung des LROP im wesentlichen für
richtig. Es gehe darum, die Stärkung der Region durch mehr eigene
Gestaltungsmöglichkeiten hervorzuheben. Es liege eine gute Stellungnahme der
Verwaltung vor, die wichtigen Punkte seien sehr deutlich herausgestellt. Einige
Punkte des Programms erschienen für die Region als nicht richtig, zu diesen
müsse man Stellung nehmen. Zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen enthalte
der Entwurf eine Öffnungsklausel, nach der die Ansiedlung von Factory Outlet
Center durch Einzelfallentscheidungen zugelassen werde. Es sei geplant, ein
solches FOC in Soltau anzusiedeln, der Rat beschäftige sich mit diesem Thema
bereits seit längerer Zeit sehr intensiv. Die Ausführungen der Stadt zu diesem
Thema seien richtig, da das sogenannte „Kaufhaus Innenstadt“ in Lüneburg durch
ein nahes FOC stark gefährdet wäre. Für die weitere Entwicklung des Standortes
Lüneburg sei es wünschenswert, Lüneburg
als Güterverkehrszentrum auszuweisen. Im LROP fehle zudem ein deutlicher
Hinweis auf das dritte Gleis, welches wichtig für die Verkehrssituation in
Lüneburg sei, dies solle in den Entwurf noch einfließen. Die Gruppe SPD/CDU
habe den Änderungsantrag zum Abschnitt Straßenverkehr gestellt, um die
Beschlusslage des Rates vom 20.07.06 nochmals deutlich einzubringen. Zudem
müsse ein Trassenvergleich Ost und West erfolgen, nicht nur ein Vergleich
einzelner Teiltrassen. Dies eingefügt in die Stellungnahme der Stadt, werde
sicherlich dazu beitragen, dass sich das Land Niedersachsen noch zur Änderung
einiger Formulierungen im Entwurf des LROP bewegen lasse. Bürgermeister
DR.SCHARF stimmt
zu, dass viele Punkte der Stellungnahme unstrittig seien, so die Ausführungen
zu den FOC. Hier habe es stets einen engen Schulterschluss auch mit dem
Landkreis gegeben, auch im Interesse der eigenen Innenstadt. Weitgehendes
Einvernehmen gebe es auch zu den Themen Gorleben und drittes Gleis. Diese
Themen seien in der Stellungnahme der Stadt deutlich akzentuiert. Das Thema A39
habe die Menschen in Stadt und Landkreis so bewegt wie kein anderes in den
letzten Jahren. Hier werde in der Stellungnahme klar und knapp formuliert, was
aus Sicht der Stadt wichtig sei. Es gebe ein klares Bekenntnis für die A39,
auch bei der großen Mehrheit der Ratsmitglieder. Es sei wichtig, im Interesse
der Bürger, der Stadt und der Region eine Lösung für den Trassenverlauf zu
finden. Die sogenannte Vorzugsvariante lehne man ab. Es sei bereits im Gutachten
des Büros Rüping klar formuliert worden, dass es entscheidend sei, die
Gesamttrassen zu vergleichen und nicht einzelne Teilabschnitte. Dies finde sich
auch in der Stellungnahme der Stadt wieder, insofern werde die Position der
Stadt Lüneburg und der Bürger sehr deutlich. Ratsherr
MEIHSIES weist
darauf hin, dass ein Landesraumordnungsprogramm auf viele Jahre politische
Akzente setze und man als Stadt aufgefordert sei, sich im Beteiligungsverfahren
einzubringen und auch einzumischen. Man habe mit dem Änderungsantrag drei
Projekte vorgelegt, die man als ablehnungswürdig ansehe. Über die
selbstverständliche Ablehnung der Autobahn wolle er keine Worte verlieren, hier
sei man leider nicht im Konsens mit der Ratsmehrheit. Übereinstimmung bestehe
aber bei der Ablehnung der FOC, durch die ein Angriff auf die Innenstädte und
auf Handelsstrukturen drohe. Hier begehe die Landesregierung einen großen
politischen Fehler. Eine Differenz bestehe noch bei der Festlegung auf Gorleben
und Schacht Konrad als Vorranggebiete. Die wachsweiche Formulierung hierzu im
Änderungsantrag der Gruppe SPD/CDU sei für die politische Auseinandersetzung
wertlos. Der Antrag seiner Fraktion treffe eine präzise und deutliche Aussage
zu einer ökologisch ausgerichteten Politik in der Landesraumordnung. Ratsherr
REINECKE begrüßt
die Stellungnahme der Verwaltung, er halte die Änderungsanträge nicht für
sinnvoll. Er lehne die Suche nach einer weiter östlich liegenden Trasse und die
Untersuchung einer Deckelung der Ostumgehung ab. Die B4 und die Ostumgehung
seien absolut nicht geeignet, Autobahnverkehr aufzunehmen, zumal diese Trassen
als Entlastungsstraßen für die Stadt Lüneburg gebraucht würden. Er wundere
sich, dass SPD und CDU von ihrer alten Strategie der Bevorzugung der
Westumfahrung abwichen, und nun mit der Formulierung im letzten Satz zu diesem
Punkt ein recht schwammiges Konzept gewählt hätten. Auch die Aussage zum Thema
Gorleben sei überflüssig, mit der Festlegung als Vorranggebiet sei nicht
automatisch eine Präjudizierung verbunden. Man könne sich dem Änderungsantrag
der Gruppe SPD/CDU dennoch anschließen, wenn der letzte Satz auf der ersten
Seite gestrichen würde. Dagegen laufe der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vollkommen gegen die Aussagen seiner Fraktion. Ratsherr
RIECHEY erklärt,
seine Fraktion trage selbstverständlich die Entscheidung zur Ablehnung der FOC
ebenso mit, wie die Stellungnahme zum dritten Gleis. Die Position zur A39 werde
aus den hinlänglich bekannten Gründen abgelehnt. Der Passus zu Gorleben könne
aufgrund der zu weichen Formulierung ebenfalls nicht mit getragen werden. Beigeordnete
LOTZE stellt klar,
dass es bei der Stellungnahme und beim Änderungsantrag um die Stärkung der
Region gehe. Basis sei das Gutachten des Büros Rüping, es gebe aus ihrer Sicht
keinen Grund, von dieser Haltung abzuweichen. Sie widerspreche der Aussage, man
habe zu Gorleben eine wachsweiche Formulierung gewählt und falle dem
Bundesumweltminister damit in den Rücken. Man wolle keine Präjudizierung, es
gebe derzeit ein Endlagersuchkonzept, welches in der Koalition auf Bundesebene
diskutiert werde. Ihre Fraktion bleibe bei der Meinung, man wolle eine
ergebnisoffene Suche und erst die Suchkriterien festlegen, bevor es eine
Entscheidung über den Standort gebe. Mit der Formulierung in der vorgeschlagenen
Form genüge man diesem Anspruch. Oberbürgermeister
MÄDGE weist auf die
Geschäftsordnung hin, wonach zunächst über die Änderungsanträge abgestimmt
werden müsse, ehe man zur Abstimmung über einzelne Positionen der Vorlage
übergehen könne. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 02.01.2007 mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und
der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Linkspartei ab. Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich die Annahme des Änderungsantrages
der Gruppe SPD/CDU vom 16.01.2007 wie folgt: Absätze
1 und 2 zu Ziffer 4.1.3 mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion
bei 9 Gegenstimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei. Absätze
3 und 4zu Ziffer 4.1.3 sowie Ziffer 4.3 mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU bei
11 Gegenstimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Linkspartei. Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt über die Stellungnahme der Verwaltung
wie folgt: Zu
Abschnitt 2.3: Einstimmig angenommen Zu
Abschnitt 3.1.3: Einstimmig angenommen Zu
Abschnitt 4.1.1: Mehrheitlich angenommen bei einer Enthaltung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Zu
Abschnitt 4.1.2: Einstimmig angenommen Zu
Abschnitt 4.1.3: Mehrheitlich angenommen bei 9 Gegenstimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei (3,
61, 62) |
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