Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
stellt vorab kurz die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
nach der neuen Bleiberechtsregelung dar. In Lüneburg lebten zur Zeit etwa
zweihundert Menschen mit Duldung, hiervon hielten sich ca. 130 seit acht Jahren
oder länger in Deutschland auf. Seit November habe die Stadt Lüneburg 35
Anträge erhalten, die sich auf zwölf Familien und sechs Einzelpersonen
verteilten. Bisher konnten drei befristete Aufenthaltserlaubnisse erteilt
werden, dies an Personen, die bereits seit längerer Zeit einen Arbeitsplatz
hatten. Der Arbeitsmarkt sei auch in Lüneburg angespannt, daher sei es
besonders für die genannte Personengruppe schwierig, einen Arbeitsplatz zu
finden, der ausreiche, um den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher
Leistungen zu decken. Zu den Integrationsbemühungen verweise sie auf die vielen
Erläuterungen in den Ausschüssen des Rates, genannt seien nur die
Integrationskurse der Volkshochschule. Das Manifest Illegale Zuwanderung
beziehe sich auf das Zuwanderungsgesetz von 2005, es mache deutlich, dass es
auch zukünftig illegale Zuwanderung und illegalen Aufenthalt geben werde. Für
diese Personengruppe entstünden oft schwierige soziale Rahmenbedingungen, hier
setze das Manifest an, mit einer Thematisierung, wie sie heute geschehe, werde
das Manifest bereits umgesetzt. Ratsherr
MEIHSIES weist
einen Einwurf des Ratsherrn Manzke zurück. Im Rat werde ernsthaft und
vielschichtig diskutiert, wem das Verständnis hierfür fehle, der hätte sein
Mandat nicht annehmen dürfen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (33) |
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