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Beratungsinhalt: Ratsherr
MEIHSIES gratuliert
Stadtbaurätin GUNDERMANN zu der erarbeiteten Vorlage. Der Stadt und dem
Wohnviertel werde ein großer Dienst erwiesen, indem dafür gesorgt werde, dass
Villencharakter und Baumbestand des alten Viertels erhalten bleibe und
Zersiedelung nicht stattfinde. Man setze ein Signal, dass die alten,
großzügigen Strukturen wichtig seien und die Wohnqualität einen hohen
Stellenwert habe. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig: Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Erhaltungssatzung nebst zeichnerischer
Darstellung des Geltungsbereiches gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB auszuarbeiten. (62) |
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