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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
KOCH erläutert die
als Tischvorlage vorgelegte Liste der bis zum 30.11.06 bei der Verwaltung
eingereichten Anträge an den Lüneburgischen Landschaftsverband (s. Anlage 1)
und die Grundsätze, nach denen der Landschaftsverband aufgebaut ist und
arbeitet. Die Mittel, die der Verband jährlich als Zuschüsse verteilt, setzten
sich aus den Beiträgen der Mitglieder (Kommunen und Landkreise von Harburg bis
Celle), Geldern der Landschaftlichen Brandkasse (VGH) und Landesmitteln (die
früher von den Bezirksregierungen verteilt wurden) zusammen. Die früheren
Landesmittel liefen beim Landschaftsverband jetzt unter der Bezeichnung
„Regionalmittel“ und würden von dort nur bis zu einer Antragshöhe
von 9.999 € vergeben. Ab 10.000 € Antragssumme entscheide das Land
selbst über die Anträge. Über die Vergabe der Regionalmittel entscheide der
Vorstand 2 – 3 mal jährlich. Die Stadt müsse zu diesen Anträgen Stellung
nehmen, bevor sie sie an den Landschaftsverband weiterleite. Die
Verbandsmittel, die sich aus den Mitgliedsbeiträgen und den Mitteln der VGH
zusammensetzen, würden regelmäßig im Frühjahr von der Mitgliederversammlung
vergeben. Hierfür gebe es einen jährlich neu errechneten Verteilerschlüssel,
der sich nach Größe und Beitragssumme des jeweiligen Mitglieds sowie eventuellen
„Vorgriffen“ oder „Rücklagen“ dieses Mitglieds in den
Vorjahren errechne. Der Stadt Lüneburg stehe im Allgemeinen jährlich eine
Zuschusssumme zwischen 25.000 und 30.000 € zu. Insofern müssten für die
vorliegenden Anträge auf Verbandsmittel auch keine Prioritäten vergeben werden,
da sie bei der Mittelvergabe mit hoher Wahrscheinlichkeit alle berücksichtigt
werden würden. Stadtdirektor
KOCH stellt die
Inhalte der einzelnen Anträge (die während der Sitzung zur Einsichtnahme bereit
lagen) kurz vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Zur
nächsten Sitzung kündigt Stadtdirektor KOCH eine Übersicht über die
Fördersummen des Landschaftsverbandes für Lüneburger Kulturschaffende in den
letzten Jahren an. Der
Niederschrift sind als Anlage 2 die Förderleitlinien des Lüneburgischen
Landschaftsverbandes beigefügt. Beschluss: Der
Kultur- und Partnerschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung einstimmig, die
für die Verbandsmittel vorliegenden Anträge insgesamt und ohne
Prioritätensetzung für die Stadt Lüneburg an den Lüneburgischen
Landschaftsverband einzureichen. Die
Anträge an den Lüneburgischen Landschaftsverband auf Regionalmittel nimmt der
Kultur- und Partnerschaftsausschuss zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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