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Auszug - Abfallbeseitigung - Betriebsabrechnung 2005 und Gebührenbedarfsberechnung 2007 - 2008 - Änderung der Abfallgebührensatzung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.11.2006    
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/2120/06 Abfallbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2005 und Gebührenbedarfsberechnung 2007 - 2008
- Änderung der Abfallgebührensatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Sporleder, Jens
2. Rietschel, Ulrike
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Nach kurzer Vorstellung des Tagesordnungspunktes erläutert Herr Stadtkämmerer Sauer die Situation im Bereich der Müllgebühren. Im niedersächsischen Vergleich sind die Müllgebühren im Stadtgebiet relativ niedrig. In der vergangenen Jahren wurden gebildete Rückstellungen sukzessive aufgelöst und in der Gebührenbedarfsermittlung berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden bei der Berechnung 2006 letztmals berücksichtigt und sind nun vollständig aufgelöst worden. Die vorgeschlagene Gebührenanpassung von 19,8 % wird jahresbezogen noch nicht ausreichen, um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Folglich ist anzustreben, die gebührenrelevanten Kosten bei der GfA zu senken.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, bringt zum Ausdruck, dass die geplante Erhöhung in der Größenordnung eine Belastung für die Bürger darstellt und dass man sich der Verantwortung gegenüber der Bevölkerung bewusst sei. Die Gruppe der SPD/CDU – Fraktionen hat sich auf eine Erhöhung um pauschal 18,5 % als gemeinsamer Vorschlag geeinigt. Mit der Verwaltung wurde dahin gehend kommuniziert, das Ziel einer weiteren Senkung der Kosten zu verfolgen. Die Müllgebühren wurden in der Vergangenheit stets fair ermittelt. Im Gegenzug zur Erhöhung dieser Gebühren können die Abwassergebühren gesenkt werden. Bezieht man die Erhöhung von 18,5 % auf einen Zeitraum von 10 Jahren, in denen die Gebühr stabil war, entspricht diese einer jährlichen Erhöhung von 1,85 %, d. h. der Gebührenverlauf ist nachvollziehbar.

 

Beigeordneter Blanck merkt an, dass der Gebührensprung von über 18 % nicht tragbar gegenüber den Bürgern ist und die Auflösung der Rückstellungen hätte langsamer erfolgen sollen als dies gehandhabt wurde.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, erläutert, dass die einheitliche Gebührenerhöhung sich auf alle Leistungen, d. h. auf die Regelleistungen und den Behälterservice beziehen sollen.

 

Ratsherr Reinecke weist auf den hohen Verwaltungsaufwand hin, der mit einer häufigen Gebührenänderung einhergehen würde und merkt an, dass die Erhöhung um über 18 % sachlogisch begründet ist. Zudem liegt der Termin für die Gebührenberechnungen turnusgemäß im Herbst.

 

Auf Anregung, von den sechs Sperrmüllterminen auf vier Abholungen p. a. zu reduzieren und den Turnus für die Abholung des Biomülls im Winter zu verlängern entgegnet Herr Ringe, dass die entsprechenden Müllmengen vorhanden sind und daher einer geordneten Abholung zugeführt werden müssen.

 

Zur Problematik des „Sperrmülltourismus“ von außerhalb erläutert Frau Schröder-Ehlers, Fachbereichsleiterin für Bürgerservice, Sicherheit und Verkehr, Umwelt, die Schwierigkeiten einer ordnungsrechtlichen Verfolgung, wenn diese zum Erfolg führen soll.

 

Ratsherr Riechey wendet ein, dass Großmüllproduzenten stärker zum Gebührenaufkommen herangezogen werden sollten und betont die Position der Fraktion DIE LINKE gegen eine Gebührenerhöhung.

 

Ratsherr Neubauer führt aus, dass der Aufwand beispielsweise für einen Zwei-Personenhaushalt unter Berücksichtigung der gesenkten Abwassergebühren um etwa drei EUR im Monat steigen wird.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfehlen mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Beigeordneter Blanck) folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen nehmen die Betriebsabrechnung 2005 für die Abfallbeseitigung zur Kenntnis und empfehlen mehrheitlich bei einer Gegenstimme folgenden abweichenden Beschluss zu fassen:

 

Der Gebührenbedarfsberechung für 2007 bis 2008 sowie einer Gebührenerhöhung um 18,5 %, bezogen auf alle Leistungen, wird zugestimmt.

 

Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 4. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 wird entsprechend angepasst und in der angepassten Fassung beschlossen..

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