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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter
Wittmoser berichtet darüber, dass
die Klosterkammer als Eigentümer des Kloster Lüne beabsichtigt, die Sanierung
der sich entlang des Straßenzuges „Lüner Weg“ langziehende Begrenzungsmauer in
Teilabschnitten durchzuführen. Die Sanierung der Mauer ist erforderlich, da sie
an mehreren Stellen eine Schieflage hin zum tiefergelegenen Klostergelände
aufweist. Nach Ansicht der Klosterkammer sind zumindest für die Schieflage der
Mauer in Höhe des Einmündungsbereiches Mühlenkamp ursächlich 2 dort stehende
Straßenbäume mit ihrem Wurzelwerk. Seitens der Verwaltung ist ein solcher
Zusammenhang jedoch so ohne weiteres nicht erkennbar, da die Mauer auch an
anderen Stellen eine Schräglage aufweist. Vielmehr wird wohl davon auszugehen
sein, dass die Mauer gegenüber dem tieferliegenden Klostergelände nicht
ausreichend abgefangen sei und dem Bodendruck nachgibt. Seitens
der Verwaltung wurde der Klosterkammer empfohlen, die Mauer zunächst durch
Aufschüttungen auf dem Klostergelände zu stabilisieren. Durch Abholzung von
Bäumen würde auch der Gesamteindruck der Klosteranlage, die in ihrer Gesamtheit
einschließlich Park unter Denkmalschutz steht, gestört. Durch Wegnahme der
durchweg gesunden Bäume würde eine Beeinträchtigung in der Blickbeziehung
entstehen. Soweit das Wurzelwerk einzelner Bäume tatsächlich zur Schieflage der
Mauer beigetragen habe, sollte überlegt werden, ob man nicht durch Einbringung
von Punktfundamenten auch das Ziel erreicht, ohne Bäume fällen zu müssen. Beigeordneter
Meißner kann sich nicht vorstellen, dass die beiden
angesprochenen Bäume ursächlich dafür verantwortlich sein sollen, dass die
Klostermauer an dieser Stelle eine Schräglage habe. Er würde das Fällen der
Bäume in diesem Zusammenhang für nicht verantwortlich halten. Der Antrag sollte
deshalb abgelehnt werden. Ratsherr
Wolter vertritt die Ansicht, dass
der Erhalt der Mauer ebenso wichtig sei, wie der der Bäume. Er schlägt vor,
dass die Mauer an dieser Stelle auf Kosten der Klosterkammer mit
Punktfundamenten unterfangen werden sollte. Dr.
Kracht – NABU – kann nicht erkennen,
dass die Mauer einsturzgefährdet sein soll. Er sieht in dieser Sache keinen
Handlungsbedarf. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsfrau Ebeling fasst als Ergebnis der Beratung zusammen, dass es
bei der Beurteilung durch die Ausschussmitglieder nur darum gehen kann, dass
darüber befunden wird, was hinsichtlich der Bäume weiter zu veranlassen ist.
Alles andere können nur Ratschläge an die Klosterkammer sein. Beschluss: Die
Ausschussmitglieder sprechen sich einvernehmlich dafür aus, dass die Bäume
möglichst erhalten bleiben sollten. Sollten die Bäume ursächlich für die
Einsturzgefährdung der Mauer sein, so soll von der Klosterkammer zunächst ein
stichhaltiger Nachweis darüber erbracht werden. |
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