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Auszug - Lüner Weg - Anmtrag auf Fällung von 2 Straßenbäumen / Ortsbesichtigung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses / Kleingartenbegehung
TOP: Ö 4
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.09.2006    
Zeit: 13:45 - 17:50 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiter Wittmoser berichtet darüber, dass die Klosterkammer als Eigentümer des Kloster Lüne beabsichtigt, die Sanierung der sich entlang des Straßenzuges „Lüner Weg“ langziehende Begrenzungsmauer in Teilabschnitten durchzuführen. Die Sanierung der Mauer ist erforderlich, da sie an mehreren Stellen eine Schieflage hin zum tiefergelegenen Klostergelände aufweist. Nach Ansicht der Klosterkammer sind zumindest für die Schieflage der Mauer in Höhe des Einmündungsbereiches Mühlenkamp ursächlich 2 dort stehende Straßenbäume mit ihrem Wurzelwerk. Seitens der Verwaltung ist ein solcher Zusammenhang jedoch so ohne weiteres nicht erkennbar, da die Mauer auch an anderen Stellen eine Schräglage aufweist. Vielmehr wird wohl davon auszugehen sein, dass die Mauer gegenüber dem tieferliegenden Klostergelände nicht ausreichend abgefangen sei und dem Bodendruck nachgibt.

Seitens der Verwaltung wurde der Klosterkammer empfohlen, die Mauer zunächst durch Aufschüttungen auf dem Klostergelände zu stabilisieren. Durch Abholzung von Bäumen würde auch der Gesamteindruck der Klosteranlage, die in ihrer Gesamtheit einschließlich Park unter Denkmalschutz steht, gestört. Durch Wegnahme der durchweg gesunden Bäume würde eine Beeinträchtigung in der Blickbeziehung entstehen. Soweit das Wurzelwerk einzelner Bäume tatsächlich zur Schieflage der Mauer beigetragen habe, sollte überlegt werden, ob man nicht durch Einbringung von Punktfundamenten auch das Ziel erreicht, ohne Bäume fällen zu müssen.

 

Beigeordneter Meißner  kann sich nicht vorstellen, dass die beiden angesprochenen Bäume ursächlich dafür verantwortlich sein sollen, dass die Klostermauer an dieser Stelle eine Schräglage habe. Er würde das Fällen der Bäume in diesem Zusammenhang für nicht verantwortlich halten. Der Antrag sollte deshalb abgelehnt werden.

 

Ratsherr Wolter vertritt die Ansicht, dass der Erhalt der Mauer ebenso wichtig sei, wie der der Bäume. Er schlägt vor, dass die Mauer an dieser Stelle auf Kosten der Klosterkammer mit Punktfundamenten unterfangen werden sollte.

 

Dr. Kracht – NABU – kann nicht erkennen, dass die Mauer einsturzgefährdet sein soll. Er sieht in dieser Sache keinen Handlungsbedarf.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ratsfrau Ebeling fasst als Ergebnis der Beratung zusammen, dass es bei der Beurteilung durch die Ausschussmitglieder nur darum gehen kann, dass darüber befunden wird, was hinsichtlich der Bäume weiter zu veranlassen ist. Alles andere können nur Ratschläge an die Klosterkammer sein.

Beschluss:

Beschluss:

Die Ausschussmitglieder sprechen sich einvernehmlich dafür aus, dass die Bäume möglichst erhalten bleiben sollten. Sollten die Bäume ursächlich für die Einsturzgefährdung der Mauer sein, so soll von der Klosterkammer zunächst ein stichhaltiger Nachweis darüber erbracht werden.