Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Nach
den Vorschriften der Nds. Gemeindeordnung wählt der Ortsrat in seiner 1.
Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten
Ortsratsmitgliedes aus seiner Mitte die Ortsbürgermeisterin bzw. den
Ortsbürgermeister für die Dauer der Wahlperiode. Herr
Körner als ältestes anwesendes Ortsratsmitglied lehnt die Übernahme der Leitung
ab, so dass Frau John als zweitältestes Ortsratsmitglied die Leitung zur Wahl
der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters übernimmt. Frau
John bittet um Wahlvorschläge. Herr
Blume schlägt Herrn Körner vor, da er bislang als Ortsbürgermeister die
Geschicke des Ortes gut vertreten hat. Weitere
Wahlvorschläge werden nicht eingebracht. Da
nur ein Wahlvorschlag gemacht wird und niemand widerspricht, wird nach § 48
Abs. 1 NGO durch Zuruf gewählt. Die
Mitglieder des Ortsrates stimmen einstimmig für den Wahlvorschlag, Herr Körner
ist damit erneut zum Ortsbürgermeister gewählt. Auf
Anfrage nimmt Herr Körner die Wahl an und übernimmt für den weiteren
Sitzungsverlauf den Vorsitz. Er bedankt sich für das ihm entgegengebrachte
Vertrauen und bittet alle Mitglieder des Ortsrates um ihre engagierte Mitarbeit
zum Wohle Oedemes. Stadtdirektor
Koch lobt die weise Entscheidung des Ortsrates und überbringt die Glückwünsche
der Verwaltung. Er hofft auf weitere gute Zusammenarbeit. |
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