Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Ortsbürgermeister
Körner belehrt die anwesenden Ortsratsmitglieder gem. § 28 NGO über die
Pflichten nach „“25 – 27 NGO. Der Wortlaut dieser Bestimmungen ist jedem
Ortsratsmitglied ausgehändigt worden. Er verpflichtet die Mitglieder des
Ortsrates gem. § 42 NGO, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. |
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