Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsfrau
VERLINDEN stellt
heraus, dass mit einem Bürgerhaushalt die Transparenz von Entscheidungen erhöht
und die Einbringung der Bürger in die politische Arbeit gefördert werden könne.
Gesteigert werde durch die Diskussion und den Einblick in Gesamtzusammenhänge
auch die Akzeptanz unpopulärer Entscheidungen. Die Projektkommunen in
Nordrhein-Westfalen hätten gezeigt, dass die Zusammenführung der
unterschiedlichen Interessen möglich sei. Es gehe nicht darum,
Entscheidungsbefugnisse des Rates abzugeben, sondern die konstruktiven
Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung einzubeziehen. Beigeordneter
SRUGIS entgegnet,
die Erfahrungen anderer Städte hätten gezeigt, dass dort nur wenige zweckmäßige
Vorschläge eingebracht worden seien. Angesichts der zu erwartenden Kosten seien
Bedarf und Nutzen zu gering. Er sehe die Gefahr, dass sich an Stelle der Bürger
vorrangig Interessenverbände in die Gestaltung einbrächten. Eine bessere
Transparenz für alle erhoffe er sich hingegen aus der Einführung der Doppik.
Eine Beteiligung der Allgemeinheit dürfe zudem nicht dazu führen, unpopuläre
Maßnahmen besser rechtfertigen zu können und Entscheidungsverantwortlichkeit
auf die Bürgerinnen und Bürger abzuwälzen. Beigeordnete
BAUMGARTEN weist
darauf hin, dass die im Antrag genannte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
an politischen Entscheidungen nicht Aufgabe der Verwaltung, sondern des Rates
selbst sei. Für diese grundlegende Arbeit böten sich jedoch nicht
Haushaltsdebatten an, sondern persönliche Kontakte in Stadtteilrunden. Ein
Bürgerhaushalt sei durchaus eine interessante Sache, es sollten jedoch die
Erfahrungen anderer Kommunen abgewartet und ausgewertet werden. Ratsherr
SOLDAN
unterstreicht, dass niemand dem Rat die Verantwortung für Entscheidungen
abnehmen könne. Positiv sei zu werten, dass neue Ideen in den Haushalt
einfließen sollen, die Beteiligung könne aber besser im direkten Kontakt zu den
Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Angesichts des derzeit noch geltenden
komplizierten Haushaltsrechts mache eine Bürgerbeteiligung an
Haushaltsberatungen keinen Sinn. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig: Der
Antrag wird zur weiteren Beratung an den Verwaltungsausschuss
(Finanzberatungen) überwiesen. (II,
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