Bürgerinformationssystem

Auszug - Förderrichtlinie zur Beseitigung von Senkungsschäden am Ochtmisser Kirchsteig  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.09.2006    
Zeit: 14:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2045/06 Förderrichtlinie zur Beseitigung von Senkungsschäden am Ochtmisser Kirchsteig
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge verweist auf die hinlänglich bekannte Problematik der Senkungen in diesem Bereich. Die Stadt ist bemüht, mit vielerlei Gutachten und Untersuchungendie Ursachen der Senkungen, die sich höchstwahrscheinlich in der Tiefe abspielen, zu finden. Er erinnert daran, dass vor ca. 1 Jahr eine Diskussion im VA darüber stattfand, wie den Bewohnern in diesem Bereich geholfen werden kann, wenn dann einmal Rechtssicherheit besteht, dass die Stadt durch die Arbeiten am Kreisel nicht Auslöser der Senkungserscheinungen ist.

 

Angesprochen von einigen Hauseigentümern aus diesem Bereich, ob die Stadt helfen kann, wurden Überlegungen im Hause angestellt, in welcher Weise eine Hilfe durch die Stadt möglich ist. Erarbeitet wurde eine Richtlinie, die auf eine erste Hilfe abzielt. Überlegt wurde parallel die schon einmal in der Westlichen Altstadt praktizierte Regelung, dass die Stadt die betroffenen Gebäude zum Einheitswert aufkauft. Dies erschient jedoch ungeeignet, weil der Einheitswert im Vergleich zum tatsächlichen Wert viel zu niedrig sei. Bei einem angedachten Aufkauf zum Gutachterwert wäre zu bedenken, dass es bei gut ¾ der Flächen um Erbbaurechte handelt. Eigentümer der Flächen ist die Klosterkammer Hannover.

Das Statikbüro hat aufgezeigt, dass die Gebäude tlw. durch Verstärkung der Fundamente zu halten wären. Auch ein Abriss und Neubau auf dem Grundstück wäre bei entsprechender Gründung möglich.

Die mit den Förderrichtlinien angebotenen Mittel sind als Hilfe zu verstehen, wohl wissentlich, dass dies allein nicht reichen wird. Zusammen mit der Sparkasse und der Volksbank ist die Stadt bemüht, ein Paket zu schnüren, um den Betroffenen die Möglichkeit zu eröffnen, günstige Handwerkerkredite aufzunehmen. Ergänzend hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Programm zur Sanierung von Häusern aufgelegt, woraus Mittel beantragt werden können. Mit einem solchen Finanzierungspaket soll es den Betroffenen ermöglicht werden, notwendige Sanierungen ihrer Häuser aus der Finanzierungsbetrachtung heraus kostengünstig durchzuführen.

Bei den städtischen Mitteln handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die noch mit der Kommunalaufsicht abzustimmen sein wird.

Ebenso wichtig ist aber auch, dass man zwischen den Grundeigentümer Klosterkammer und den Erbbauberechtigten ins Gespräch kommt.

Nicht sein kann es und deshalb muss die Stadt auch Wert darauf legen, dass nicht einerseits Fördermittel von der Stadt an die Betroffenen gezahlt werden, diese aber andererseits weiterhin die Stadt verklagen. Deshalb muss die Gewährung von Fördermitteln mit dem gleichzeitigen Klageverzicht gekoppelt werden.

Niemand ist jedoch gezwungen, die Fördermittel der Stadt in Anspruch zu nehmen. Wer auf seine Klagemöglichkeit gegenüber der Stadt nicht verzichten möchte, dem bleiben neben den eingesetzten Eigenmitteln noch die Möglichkeiten, Handwerkerkredit und Mittel auf der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen.

Vorgesehen ist, die Richtlinien nach Ratsbeschluss und Zustimmung der Kommunalaufsicht im Januar 2007 in Kraft zu setzen.

 

Ratsherr Aschenbrenner  hält die Situation für die Betroffenen für absolut misslich. Neben der Gefahr, dass irgendwann die Standsicherheit der Gebäude nicht mehr gegeben sein wird, so wird schon vorher durch die entstehenden Schräglagen die Gebrauchsfähigkeit der Gebäude stark eingeschränkt werden.

Für ihn stellt sich aber auch die Frage, wenn die Stadt keine Schuld an den Senkungserscheinungen und deren Folgen trifft, warum hier dennoch Steuermittel eingesetzt werden sollen. Er geht ein auf einen Gerichtsprozess in dem ein Verkäufer eines der betroffenen Häuser per Gerichtsbeschluss gezwungen war, den Kaufvertrag zu annullieren, obwohl in dem Kaufvertrag ein entsprechender Hinweis auf die Bodensenkungen enthalten gewesen sein soll.

Den betroffenen Menschen helfen zu wollen, hält er an und für sich für eine gute Sache. Für ihn unverständlich ist jedoch die gleichzeitige Einforderung auf den Verzicht weitergehender Ansprüche. Er würde es für besser halten, eine solche Klausel dahingehend abzuändern, dass eine Zahlung von Fördermitteln nur ohne Schuldanerkenntnis erfolgt.

 

Oberbürgermeister Mädge unterstreicht, dass hierüber im Hause Überlegungen angestellt wurden. Auf eine Zusage kann seitens der Verwaltung nicht verzichtet werden, da man sonst leichtfertig handeln würde.

 

Bürgermeisterin Schellmann gibt zu bedenken, dass die jetzige Formulierung vielleicht missverständlich sei. Es entsteht hierbei möglicherweise der Eindruck, dass wird schadensersatzpflichtig seien. Sie könnte sich eine Formulierung mit dem Wortlaut „dass im Falle der Bewilligung von Fördermitteln ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf jeglichen Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt und ihrer Eigengesellschaften verzichtet wird“, vorstellen. Es sollte versucht werden, diesen Passus aus rein formellen Gründen in die Förderrichtlinien einzubringen. Damit wird verhindert, dass der Eindruck entsteht, dass wird uns von Schadensersatzansprüchen freikaufen wollen, was ja nicht der Fall ist, weil wir davon ausgehen, dass die Forderungen zu Unrecht bestehen.

 

Oberbürgermeister Mädge hält es für nicht denkbar, das auf der einen Seite Zinszuschüsse gezahlt werden und auf der anderen Seite gegen die Stadt geklagt werde. Hier handelt es sich um unterschiedliche Rechtsqualitäten. Insofern soll es bei der Formulierung bleiben.

 

Beigeordneter Körner vertritt die Ansicht, dass so verfahren werden sollte, wie die Verwaltung es vorgeschlagen hat. Der Verwaltung sollte diesbezüglich der Rücken gestärkt werden. Wichtig ist, dass den betroffenen Bürgern ein Zeichen gesetzt wird, dass ihr von der Stadt geholfen wird.

 

Ratsherr Meihsies hält es für eine schwierige Diskussion. Einerseits soll den Betroffenen mit Geldern aus dem Steuertopf geholfen werden, andererseits soll diese Hilfe an Bedingungen geknüpft werden. Hilfe gewähren hält er für gut. Diese mit Bedingungen zu verknüpfen, ist für ihn problematisch. Was aber wird sein, wenn Gutachten doch noch zu anderen Ergebnissen führen. Dies sollte zumindest beim Handeln bedacht werden. Mit einer Richtung, in die die Hilfe tendieren sollte, tut er sich schwer.

 

Oberbürgermeister Mädge gibt zu bedenken, dass, wenn man mit der Hilfegewährung bis zur endgültigen Entscheidung über den anhängigen Rechtsstreit warten würde, könnte dies durchaus einen Zeitraum von 5 - 10 Jahren in Anspruch nehmen. Damit wäre niemandem geholfen.

Die Frage ist doch, wie und unter welchen Bedingungen man jetzt helfen kann. Man könnte man zunächst eine erstinstanzliche Entscheidung abwarten. Besser ist es jedoch, Hilfe unter den im Gutachten genannten Vorgaben zu gewähren.

Die Stadt bietet mit den Förderrichtlinien eine Hilfe an, die nicht angenommen werden muss. Auch im Bereich Westliche Altstadt wurde letztendlich auch nicht jeder Betroffene entschädigt.

Unser Ansatz kann nur sein, dass wir Hilfe anbieten. Wenn erst – oder auch zweitinstanzliche Urteile vorliegen sind wir auch nicht daran gehindert, unsere Förderrichtlinien dementsprechend anzupassen.

 

Beigeordneter Dörbaum hat den bisherigen Redebeiträgen entnommen, das Übereinstimmung darüber besteht, dass den Betroffenen geholfen werden soll. Die Frage ist für ihn, ob man sich bei der Zahlung von Fördermitteln nicht auch an einer Stelle rechtlich absichern muss. Auch würde darüber zu befinden sein, wenn trotz eines Klageverzichts sich zu einem späteren Zeitpunkt eine andere Rechtslage ergibt, inwieweit dann aus einem solchen Urteil möglicherweise doch noch Regressansprüche ableitbar wären.

 

Ratsherr Aschenbrenner  hält dies genau für die Sorge der Antragsteller, dass sie auf mögliche Regressansprüche, die sich aus Gerichtsurteilen oder anderen Erkenntnissen ergeben könnten, auf alle Zeiten verzichtet hätten.

 

Ratsfrau Lotze geht davon aus, dass auch weiterhin keine rechtliche Verpflichtung seitens der Stadt besteht. Von Interesse ist, ob von den betroffenen 12 Eigentümern schon Signale gibt, ob sie bereit wären, diese Förderrichtlinien zu akzeptieren.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass die Förderrichtlinien heute erstmalig beraten werden und sinnigerweise nicht im Vorfeld an die Betroffenen verschickt wurden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass für die Gewährung von Fördermitteln eine gewisse Rechtssicherheit gegeben sein muss.

Er schlägt vor, dass über beide Vorschläge der Formulierung bezüglich der Rechtssicherheit seitens der Verwaltung bis zur VA-Beratung nachgedacht wird.

Einigkeit besteht im Ausschuss darüber, dass den Betroffenen geholfen werden soll.

Auf Vorschlag von Beigeordneten Dörbaum wird die Beschlussempfehlung wie folgt ergänzt:

 

Die Förderrichtlinie zur Beseitigung von Senkungsschäden am Ochtmisser Kirchsteig wird wie vorgelegt mit der Maßgabe, dass bis zur Beratung im VA seitens der Verwaltung noch einmal überdacht und geprüft wird, die Formulierung zu Punkt 2 der Förderrichtlinien ggf. anders formuliert werden kann.

Statt:          Zahlung nur unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche

Alternativ:  Zahlung nur unter Anerkennung einer Rechtspflicht.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen entsprechend der von Beigeordnetem Dörbaum ergänzten vorstehenden Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.