Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge verweist auf
die hinlänglich bekannte Problematik der Senkungen in diesem Bereich. Die Stadt
ist bemüht, mit vielerlei Gutachten und Untersuchungendie Ursachen der
Senkungen, die sich höchstwahrscheinlich in der Tiefe abspielen, zu finden. Er
erinnert daran, dass vor ca. 1 Jahr eine Diskussion im VA darüber stattfand,
wie den Bewohnern in diesem Bereich geholfen werden kann, wenn dann einmal
Rechtssicherheit besteht, dass die Stadt durch die Arbeiten am Kreisel nicht
Auslöser der Senkungserscheinungen ist. Angesprochen
von einigen Hauseigentümern aus diesem Bereich, ob die Stadt helfen kann,
wurden Überlegungen im Hause angestellt, in welcher Weise eine Hilfe durch die
Stadt möglich ist. Erarbeitet wurde eine Richtlinie, die auf eine erste Hilfe
abzielt. Überlegt wurde parallel die schon einmal in der Westlichen Altstadt
praktizierte Regelung, dass die Stadt die betroffenen Gebäude zum Einheitswert
aufkauft. Dies erschient jedoch ungeeignet, weil der Einheitswert im Vergleich
zum tatsächlichen Wert viel zu niedrig sei. Bei einem angedachten Aufkauf zum
Gutachterwert wäre zu bedenken, dass es bei gut ¾ der Flächen um Erbbaurechte
handelt. Eigentümer der Flächen ist die Klosterkammer Hannover. Das
Statikbüro hat aufgezeigt, dass die Gebäude tlw. durch Verstärkung der
Fundamente zu halten wären. Auch ein Abriss und Neubau auf dem Grundstück wäre
bei entsprechender Gründung möglich. Die
mit den Förderrichtlinien angebotenen Mittel sind als Hilfe zu verstehen, wohl
wissentlich, dass dies allein nicht reichen wird. Zusammen mit der Sparkasse
und der Volksbank ist die Stadt bemüht, ein Paket zu schnüren, um den
Betroffenen die Möglichkeit zu eröffnen, günstige Handwerkerkredite
aufzunehmen. Ergänzend hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Programm
zur Sanierung von Häusern aufgelegt, woraus Mittel beantragt werden können. Mit
einem solchen Finanzierungspaket soll es den Betroffenen ermöglicht werden,
notwendige Sanierungen ihrer Häuser aus der Finanzierungsbetrachtung heraus
kostengünstig durchzuführen. Bei
den städtischen Mitteln handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die noch
mit der Kommunalaufsicht abzustimmen sein wird. Ebenso
wichtig ist aber auch, dass man zwischen den Grundeigentümer Klosterkammer und
den Erbbauberechtigten ins Gespräch kommt. Nicht
sein kann es und deshalb muss die Stadt auch Wert darauf legen, dass nicht
einerseits Fördermittel von der Stadt an die Betroffenen gezahlt werden, diese
aber andererseits weiterhin die Stadt verklagen. Deshalb muss die Gewährung von
Fördermitteln mit dem gleichzeitigen Klageverzicht gekoppelt werden. Niemand
ist jedoch gezwungen, die Fördermittel der Stadt in Anspruch zu nehmen. Wer auf
seine Klagemöglichkeit gegenüber der Stadt nicht verzichten möchte, dem bleiben
neben den eingesetzten Eigenmitteln noch die Möglichkeiten, Handwerkerkredit
und Mittel auf der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen. Vorgesehen
ist, die Richtlinien nach Ratsbeschluss und Zustimmung der Kommunalaufsicht im
Januar 2007 in Kraft zu setzen. Ratsherr
Aschenbrenner hält die Situation für die Betroffenen für
absolut misslich. Neben der Gefahr, dass irgendwann die Standsicherheit der
Gebäude nicht mehr gegeben sein wird, so wird schon vorher durch die
entstehenden Schräglagen die Gebrauchsfähigkeit der Gebäude stark eingeschränkt
werden. Für
ihn stellt sich aber auch die Frage, wenn die Stadt keine Schuld an den
Senkungserscheinungen und deren Folgen trifft, warum hier dennoch Steuermittel
eingesetzt werden sollen. Er geht ein auf einen Gerichtsprozess in dem ein
Verkäufer eines der betroffenen Häuser per Gerichtsbeschluss gezwungen war, den
Kaufvertrag zu annullieren, obwohl in dem Kaufvertrag ein entsprechender
Hinweis auf die Bodensenkungen enthalten gewesen sein soll. Den
betroffenen Menschen helfen zu wollen, hält er an und für sich für eine gute
Sache. Für ihn unverständlich ist jedoch die gleichzeitige Einforderung auf den
Verzicht weitergehender Ansprüche. Er würde es für besser halten, eine solche
Klausel dahingehend abzuändern, dass eine Zahlung von Fördermitteln nur ohne Schuldanerkenntnis
erfolgt. Oberbürgermeister
Mädge
unterstreicht, dass hierüber im Hause Überlegungen angestellt wurden. Auf eine
Zusage kann seitens der Verwaltung nicht verzichtet werden, da man sonst
leichtfertig handeln würde. Bürgermeisterin
Schellmann gibt zu
bedenken, dass die jetzige Formulierung vielleicht missverständlich sei. Es
entsteht hierbei möglicherweise der Eindruck, dass wird schadensersatzpflichtig
seien. Sie könnte sich eine Formulierung mit dem Wortlaut „dass im Falle der
Bewilligung von Fördermitteln ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf
jeglichen Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt und ihrer
Eigengesellschaften verzichtet wird“, vorstellen. Es sollte versucht werden,
diesen Passus aus rein formellen Gründen in die Förderrichtlinien einzubringen.
Damit wird verhindert, dass der Eindruck entsteht, dass wird uns von
Schadensersatzansprüchen freikaufen wollen, was ja nicht der Fall ist, weil wir
davon ausgehen, dass die Forderungen zu Unrecht bestehen. Oberbürgermeister
Mädge hält es für
nicht denkbar, das auf der einen Seite Zinszuschüsse gezahlt werden und auf der
anderen Seite gegen die Stadt geklagt werde. Hier handelt es sich um
unterschiedliche Rechtsqualitäten. Insofern soll es bei der Formulierung
bleiben. Beigeordneter
Körner vertritt die
Ansicht, dass so verfahren werden sollte, wie die Verwaltung es vorgeschlagen
hat. Der Verwaltung sollte diesbezüglich der Rücken gestärkt werden. Wichtig
ist, dass den betroffenen Bürgern ein Zeichen gesetzt wird, dass ihr von der Stadt
geholfen wird. Ratsherr
Meihsies hält es
für eine schwierige Diskussion. Einerseits soll den Betroffenen mit Geldern aus
dem Steuertopf geholfen werden, andererseits soll diese Hilfe an Bedingungen
geknüpft werden. Hilfe gewähren hält er für gut. Diese mit Bedingungen zu
verknüpfen, ist für ihn problematisch. Was aber wird sein, wenn Gutachten doch
noch zu anderen Ergebnissen führen. Dies sollte zumindest beim Handeln bedacht
werden. Mit einer Richtung, in die die Hilfe tendieren sollte, tut er sich
schwer. Oberbürgermeister
Mädge gibt zu
bedenken, dass, wenn man mit der Hilfegewährung bis zur endgültigen
Entscheidung über den anhängigen Rechtsstreit warten würde, könnte dies
durchaus einen Zeitraum von 5 - 10 Jahren in Anspruch nehmen. Damit wäre niemandem
geholfen. Die
Frage ist doch, wie und unter welchen Bedingungen man jetzt helfen kann. Man
könnte man zunächst eine erstinstanzliche Entscheidung abwarten. Besser ist es
jedoch, Hilfe unter den im Gutachten genannten Vorgaben zu gewähren. Die
Stadt bietet mit den Förderrichtlinien eine Hilfe an, die nicht angenommen
werden muss. Auch im Bereich Westliche Altstadt wurde letztendlich auch nicht
jeder Betroffene entschädigt. Unser
Ansatz kann nur sein, dass wir Hilfe anbieten. Wenn erst – oder auch
zweitinstanzliche Urteile vorliegen sind wir auch nicht daran gehindert, unsere
Förderrichtlinien dementsprechend anzupassen. Beigeordneter
Dörbaum hat den
bisherigen Redebeiträgen entnommen, das Übereinstimmung darüber besteht, dass
den Betroffenen geholfen werden soll. Die Frage ist für ihn, ob man sich bei
der Zahlung von Fördermitteln nicht auch an einer Stelle rechtlich absichern
muss. Auch würde darüber zu befinden sein, wenn trotz eines Klageverzichts sich
zu einem späteren Zeitpunkt eine andere Rechtslage ergibt, inwieweit dann aus
einem solchen Urteil möglicherweise doch noch Regressansprüche ableitbar wären.
Ratsherr
Aschenbrenner hält dies genau für die Sorge der
Antragsteller, dass sie auf mögliche Regressansprüche, die sich aus Gerichtsurteilen
oder anderen Erkenntnissen ergeben könnten, auf alle Zeiten verzichtet hätten. Ratsfrau
Lotze geht davon
aus, dass auch weiterhin keine rechtliche Verpflichtung seitens der Stadt
besteht. Von Interesse ist, ob von den betroffenen 12 Eigentümern schon Signale
gibt, ob sie bereit wären, diese Förderrichtlinien zu akzeptieren. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass die Förderrichtlinien heute erstmalig beraten werden und sinnigerweise
nicht im Vorfeld an die Betroffenen verschickt wurden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst
zusammen, dass für die Gewährung von Fördermitteln eine gewisse
Rechtssicherheit gegeben sein muss. Er
schlägt vor, dass über beide Vorschläge der Formulierung bezüglich der
Rechtssicherheit seitens der Verwaltung bis zur VA-Beratung nachgedacht wird. Einigkeit
besteht im Ausschuss darüber, dass den Betroffenen geholfen werden soll. Auf
Vorschlag von Beigeordneten Dörbaum wird die Beschlussempfehlung wie folgt
ergänzt: Die
Förderrichtlinie zur Beseitigung von Senkungsschäden am Ochtmisser Kirchsteig
wird wie vorgelegt mit der Maßgabe, dass bis zur Beratung im VA seitens der
Verwaltung noch einmal überdacht und geprüft wird, die Formulierung zu Punkt 2
der Förderrichtlinien ggf. anders formuliert werden kann. Statt: Zahlung nur unter Ausschluss
jeglicher Schadensersatzansprüche Alternativ: Zahlung nur unter Anerkennung einer
Rechtspflicht. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen entsprechend der von
Beigeordnetem Dörbaum ergänzten vorstehenden Beschlussempfehlung der Verwaltung
folgenden einstimmigen Beschluss. |
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