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Beratungsinhalt: Herr
Koch begrüßt Herrn Horn vom MTV als Gast, der zu Fragen der geplanten Nutzung
der Gebäude und des Grundstückes Tennispark Am Wienebütteler Weg Stellung
nehmen kann. Der
Samtgemeindedirektor Herr Dubber lässt sich für diese Sitzung entschuldigen. Die
letzte Sitzung des Stiftungsbeirates kam - wie jetzt auch wieder - kurzfristig
zustande, wobei es damals um den Verkauf von Grund und Boden ging und jetzt um
die langfristige und renditesichere Anlage des damals erzielten Erlöses. Die
Stiftung tritt bei diesem Geschäft nur als Zwischenerwerber auf und für alle
Beteiligten bedeutet es ein Gewinn, auch für den Sport in der Region Lüneburg. Herr
Sohl berichtet, dass das Geld aus dem Verkauf zur Verfügung und wieder angelegt
werden müsse. Dies solle in gleicher Art und nachhaltig erfolgen, also in
Grundstücke. Herr
Koch beschreibt unter Verweis auf die Sitzungsvorlage vertiefend die
Realisierung und den Ablauf des Kaufes. Das durch den Verkauf von Grund und
Boden in Bardowick vorhandene Geld stehe zur Verfügung. Ein Sachverständiger
habe ein Wertgutachten für den Tennispark Am Wienebütteler Weg erstellt und als
Bauerwartungsland wird ein Preis von 35 € je qm errechnet. Im
Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Sportfläche festgelegt. Eine evtl.
spätere Nutzung in wenigen Jahrzehnten als z. B. Wohnfläche ist leicht möglich,
da die Stadt Lüneburg darüber entscheidet. Herr
Kuhn fragt, warum die Einladung so kurzfristig erfolgte, obwohl schon seit
Anfang 2006 der Sachverhalt bekannt sei. Herr
Koch erklärt, dass es für eine solche Tennisanlage nur noch einen beschränkten
Bedarf gäbe und deshalb geprüft wurde, ob auch andere Ballsportarten dort
gespielt werden können. Von
der Verwaltung waren dazu viel Vorarbeiten zu leisten und der MTV klärte
kontinuierlich intern, ob das Projekt realisierbar sei. Im Sportausschuss am
19.06.06 wurde vorgetragen, dass weiter an dem Projekt gearbeitet werde. Jetzt
möchte der Eigentümer den Kauf schnell abschließen. Die
Gebäude seien im guten Zustand, allerdings werden für Umbaumaßnahmen 240.000 €
veranschlagt und es müssen noch einige Reparaturen durchgeführt werden (u. a.
blinde Fenster und ein Wasserschaden). Umkleidemöglichkeiten müssten neu
geschaffen und der Sanitärbereich der neuen Nutzung angepasst werden. Die
Stiftung werde nur hinsichtlich der Gebäude und auch nur für eine
"logische Sekunde" Eigentümer. Anschließend gingen diese an den MTV
über. Auch der Rückfall der Gebäude an die Stiftung bei Beendigung des
Erbbaurechtsvertrages sei geklärt. Herr
Gade interessiert sich für die Möglichkeit der Ankaufsoption des Grundstücks
durch den MTV und die spätere Nachnutzbarkeit des Grundstücks für den Fall der
Aufgabe der sportlichen Nutzung. Herr Sohl sieht für diesen Fall gute
Nachnutzbarkeit des Grundstücks als Bauland. Frau
Ackermann fragt nach ob es richtig sei, dass die Gebäude an dem MTV verkauft
würden und der Grund und Boden als Erbbaupacht zur Verfügung gestellt werde. Herr
Sohl bestätigt dies und ergänzt, dass Erbbauzinsen vom Markwert abhängig seien. Herr
Kuhn meint, dass die Verwendung der Stiftungsmittel das Ziel hätten, dass
Stiftungsvermögen gut anzulegen und nicht der Gewinnerzielung dienten. Das
Stiftungsziel werde mit diesem Erwerb und Weiterverkauf und der Verpachtung
allerdings nicht erfüllt. Herr
Koch führt aus, dass die Stiftung das vorhandene Geld bei Kreditinstituten mit
nur geringer Verzinsung anlegen könne und das Geld auch dann nicht für die
stiftungseigenen Gebäude in Bardowick bzw. deren geplante Sanierung verwendet
werden könnte. Da die Mieteinnahmen sehr gering seien, wäre eine Kreditaufnahme
bei unter 5 % Zinsen für die Sanierung sinnvoller. Frau
Ackermann fragt bezüglich der Finanzierung für die Sanierung der Gebäude, ob
diese durch den Ertrag der Erbauzinsen realisiert werden solle. Herr
Koch meint, dass es verschiedene Möglichkeiten gäbe. Man könne Wohnung für
Wohnung sanieren oder Kapital aufnehmen und alles auf einmal machen. Dies hänge
auch von der Bewohnerstruktur ab. Herr
Horn vom MTV gibt einen kurzen Ausblick, wie die zukünftige Einnahmesituation
eingeschätzt werde. Man gehe kein Abenteuer mit hohen Risiken ein, sondern
wolle die Tennisanlagen gemeinsam mit dem THC als Betreibergesellschaft führen.
Es werde nicht an Privatpersonen, sondern an Vereine vermietet. Der MTV sei in
der Lage, die finanziellen Belastungen zu tragen, obwohl die regelmäßigen
Zahlungen der Erbaupacht in dieser Höhe schon schwierig sind. Der Umbau einer
Halle zu einer Zuschauersporthalle für ca. 700 Besucher sei wegen der Beachtung
der Versammlungsstättenverordnung ein Kraftakt, der nur in Etappen bewältigt
werden könne. Herr Horn bedankt sich für das Wohlwollen von allen Seiten und
hofft, dass dies auch zukünftig so sein wird. Beschluss: Der
Stiftungsbeirat nimmt die Grundstücks- und Geldgeschäfte einstimmig zur
Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:5 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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