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Auszug - Tennispark Am Wienebütteler Weg a) Erwerb durch das Hospital St. Nikolaihof b) Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. c) Gewährung einer Sportförderung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Stiftungsbeirates der Stiftung St. Nikolaihof
TOP: Ö 4
Gremium: Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.07.2006    
Zeit: 14:00 - 14:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
VO/2010/06 Tennispark Am Wienebütteler Weg
a) Erwerb durch das Hospital St. Nikolaihof
b) Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V.
c) Gewährung einer Sportförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT V Beteiligt:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport
Bearbeiter/-in: Schrader, Gabriele  Fachstelle 502 - Demografischer Wandel, Senioren
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch begrüßt Herrn Horn vom MTV als Gast, der zu Fragen der geplanten Nutzung der Gebäude und des Grundstückes Tennispark Am Wienebütteler Weg Stellung nehmen kann.

Der Samtgemeindedirektor Herr Dubber lässt sich für diese Sitzung entschuldigen.

 

Die letzte Sitzung des Stiftungsbeirates kam - wie jetzt auch wieder - kurzfristig zustande, wobei es damals um den Verkauf von Grund und Boden ging und jetzt um die langfristige und renditesichere Anlage des damals erzielten Erlöses.

Die Stiftung tritt bei diesem Geschäft nur als Zwischenerwerber auf und für alle Beteiligten bedeutet es ein Gewinn, auch für den Sport in der Region Lüneburg.

Herr Sohl berichtet, dass das Geld aus dem Verkauf zur Verfügung und wieder angelegt werden müsse. Dies solle in gleicher Art und nachhaltig erfolgen, also in Grundstücke.

Herr Koch beschreibt unter Verweis auf die Sitzungsvorlage vertiefend die Realisierung und den Ablauf des Kaufes. Das durch den Verkauf von Grund und Boden in Bardowick vorhandene Geld stehe zur Verfügung. Ein Sachverständiger habe ein Wertgutachten für den Tennispark Am Wienebütteler Weg erstellt und als Bauerwartungsland wird ein Preis von 35 € je qm errechnet. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Sportfläche festgelegt. Eine evtl. spätere Nutzung in wenigen Jahrzehnten als z. B. Wohnfläche ist leicht möglich, da die Stadt Lüneburg darüber entscheidet.

Herr Kuhn fragt, warum die Einladung so kurzfristig erfolgte, obwohl schon seit Anfang 2006 der Sachverhalt bekannt sei.

Herr Koch erklärt, dass es für eine solche Tennisanlage nur noch einen beschränkten Bedarf gäbe und deshalb geprüft wurde, ob auch andere Ballsportarten dort gespielt werden können.

Von der Verwaltung waren dazu viel Vorarbeiten zu leisten und der MTV klärte kontinuierlich intern, ob das Projekt realisierbar sei. Im Sportausschuss am 19.06.06 wurde vorgetragen, dass weiter an dem Projekt gearbeitet werde. Jetzt möchte der Eigentümer den Kauf schnell abschließen.

Die Gebäude seien im guten Zustand, allerdings werden für Umbaumaßnahmen 240.000 € veranschlagt und es müssen noch einige Reparaturen durchgeführt werden (u. a. blinde Fenster und ein Wasserschaden). Umkleidemöglichkeiten müssten neu geschaffen und der Sanitärbereich der neuen Nutzung angepasst werden.

Die Stiftung werde nur hinsichtlich der Gebäude und auch nur für eine "logische Sekunde" Eigentümer. Anschließend gingen diese an den MTV über. Auch der Rückfall der Gebäude an die Stiftung bei Beendigung des Erbbaurechtsvertrages sei geklärt.

Herr Gade interessiert sich für die Möglichkeit der Ankaufsoption des Grundstücks durch den MTV und die spätere Nachnutzbarkeit des Grundstücks für den Fall der Aufgabe der sportlichen Nutzung. Herr Sohl sieht für diesen Fall gute Nachnutzbarkeit des Grundstücks als Bauland.

Frau Ackermann fragt nach ob es richtig sei, dass die Gebäude an dem MTV verkauft würden und der Grund und Boden als Erbbaupacht zur Verfügung gestellt werde.

Herr Sohl bestätigt dies und ergänzt, dass Erbbauzinsen vom Markwert abhängig seien.

Herr Kuhn meint, dass die Verwendung der Stiftungsmittel das Ziel hätten, dass Stiftungsvermögen gut anzulegen und nicht der Gewinnerzielung dienten. Das Stiftungsziel werde mit diesem Erwerb und Weiterverkauf und der Verpachtung allerdings nicht erfüllt.

Herr Koch führt aus, dass die Stiftung das vorhandene Geld bei Kreditinstituten mit nur geringer Verzinsung anlegen könne und das Geld auch dann nicht für die stiftungseigenen Gebäude in Bardowick bzw. deren geplante Sanierung verwendet werden könnte. Da die Mieteinnahmen sehr gering seien, wäre eine Kreditaufnahme bei unter 5 % Zinsen für die Sanierung sinnvoller.

Frau Ackermann fragt bezüglich der Finanzierung für die Sanierung der Gebäude, ob diese durch den Ertrag der Erbauzinsen realisiert werden solle.

Herr Koch meint, dass es verschiedene Möglichkeiten gäbe. Man könne Wohnung für Wohnung sanieren oder Kapital aufnehmen und alles auf einmal machen. Dies hänge auch von der Bewohnerstruktur ab.

 

Herr Horn vom MTV gibt einen kurzen Ausblick, wie die zukünftige Einnahmesituation eingeschätzt werde. Man gehe kein Abenteuer mit hohen Risiken ein, sondern wolle die Tennisanlagen gemeinsam mit dem THC als Betreibergesellschaft führen. Es werde nicht an Privatpersonen, sondern an Vereine vermietet. Der MTV sei in der Lage, die finanziellen Belastungen zu tragen, obwohl die regelmäßigen Zahlungen der Erbaupacht in dieser Höhe schon schwierig sind. Der Umbau einer Halle zu einer Zuschauersporthalle für ca. 700 Besucher sei wegen der Beachtung der Versammlungsstättenverordnung ein Kraftakt, der nur in Etappen bewältigt werden könne. Herr Horn bedankt sich für das Wohlwollen von allen Seiten und hofft, dass dies auch zukünftig so sein wird.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stiftungsbeirat nimmt die Grundstücks- und Geldgeschäfte einstimmig zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:5     

Nein-Stimmen:0     

  Enthaltungen:0