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Auszug - Tennispark Am Wienebütteler Weg a) Erwerb durch das Hospital St. Nikolaihof b) Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. c) Gewärung einer Sportförderung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.07.2006    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2010/06 Tennispark Am Wienebütteler Weg
a) Erwerb durch das Hospital St. Nikolaihof
b) Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V.
c) Gewährung einer Sportförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT V Beteiligt:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport
Bearbeiter/-in: Schrader, Gabriele  Fachstelle 502 - Demografischer Wandel, Senioren
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.   Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt den vom Hospital St. Nikolaihof und dem MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. beabsichtigten Erwerb des Tennisparks Am Wienebütteler Weg 14 und damit verbunden eine Nutzungsänderung einer Tennishalle in eine Sporthalle mit Tribünen zustimmend zur Kenntnis.

 

2.   Das Hospital St. Nikolaihof

·         erwirbt von Herrn Hans-Jürgen Pfohe das Grundstück in Lüneburg, Am Wienebütteler Weg 14, bestehend aus den Flurstücken 1/8 und 20/5 der Flur 1 zur Größe von insgesamt 36.423 m2 mit allen aufstehenden Gebäuden und Anlagen. Der Kaufpreis beträgt 1.65 Mio. € zuzüglich der Nebenkosten (Notariatsgebühren etc.).

·         bestellt dem MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. in Lüneburg an den erwähnten Flurstücken ein bis zum 01.10.2105 befristetes Erbbaurecht. Der anfängliche jährliche Erbbauzins beträgt 63.350 €.

·         überträgt dem MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. im Rahmen des abzuschließenden Erbbaurechtsvertrages alle bestehenden Baulichkeiten und Anlagen. Der MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. hat diesbezüglich eine einmalige Entschädigung in Höhe von 383 T€ an das Hospital St. Nikolaihof zu entrichten.

·         stimmt der Belastung dieses Erbbaurechtes mit Grundschulden und/oder Hypotheken bis zur Höhe von 500 T€ nebst Zinsen und Nebenleistungen zu.

·         stimmt der Einräumung einer dinglich gesicherten Ankaufsoption durch den MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. auf Grundlage des heutigen Bodenwertes mit entsprechender Wertsicherung zu.

 

3.   Die Stadt Lüneburg

·         zahlt dem MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. auf Grundlage einer abzuschließenden Zuwendungsvereinbarung mit Zweckbindung einen Einmalbetrag in Höhe von 200 T€ für die notwendigen An- und Umbaukosten einer Tennishalle in eine Zuschauersporthalle sowie als Abfindung für eine 5jährige Mitbenutzung dieser Sporthalle durch den Schulsport einen Einmalbetrag in Höhe von 70 T€.

·         stimmt für die Finanzierung dieses Investitionszuschusses einer außerplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 200 T€ bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 5500.98820 - Investitionszuschuss MTV Treubund/Erwerb Sportanlage Am Wienebütteler Weg - und bis zur Höhe von 70 T€ bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 2210.71860 - Zuweisung MTV Treubund/Schulsport - zu.

Für die Finanzierung des Investitionszuschusses ist eine Deckung aus Mitteln der Haushaltsstelle 88000.34000 - Veräußerung von Grundstücken - vorgesehen.

Die Deckung der Zuweisung für den Schulsport wird jeweils aus Mehreinnahmen vom Landkreis und bei den Konzessionsabgaben in Höhe von je 35 T€ finanziert.

 

(V, 14, 42)