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Der
Tagesordnungspunkt 7.2 wird zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 7.7 behandelt. Beratungsinhalt: Beigeordneter
SRUGIS bedauert,
dass sich die CDU-Fraktion nicht dem gemeinsamen Antrag angeschlossen, sondern
einen eigenen Antrag eingebracht habe. Der Antrag der CDU-Fraktion sei
unzureichend, da es auf Dauer nicht ausreiche, die bisherige Förderung
beizubehalten, wenn Tarifsteigerungen nicht berücksichtigt würden. Dies mache
bis 2011 einen voraussichtlichen Fehlbetrag von etwa 500.000 Euro aus. Dieser Fehlbetrag
werde durch die Zinsgewinne aufgrund der um ein halbes Jahr früheren Zahlung
der Zuwendung nur geringfügig verringert. Vorschläge des Landes zur
Verbesserung der finanziellen Situation, beispielsweise die Erschließung neuer
Publikumsschichten wie Schülerinnen und Schüler oder die Kooperation mit
anderen Theatern, führten nicht zum Erfolg. Aufgrund der Ermäßigungen bei den
Eintrittspreisen für Schulklassen würden geringere Einnahmen bei
gleichbleibenden Kosten erzielt. Bei der Finanzierung des Theaters stehe das
Land Niedersachsen in der Pflicht, es könne nicht erwartet werden, dass bei
einer Kürzung der Zuwendungen durch das Land, Stadt und Landkreis Lüneburg ihre
Zuschüsse erhöhen würden oder Kosten gesenkt werden könnten. Als
Aufsichtsratsmitglied der Theater Lüneburg GmbH sehe er keine weiteren
Einsparungsmöglichkeiten, zumal das Theater bereits jetzt kostengünstig
betrieben werde. Es könne auch kein Personal eingespart oder eine ganze Sparte
gestrichen werden, da das Theater im bisherigen Umfange erhalten bleiben solle. Beigeordneter
ALTHUSMANN
verteidigt die Einsparungen der Landesregierung. Der Zuschussvertrag biete dem
Theater für die nächsten fünf Jahre Planungssicherheit, da während der Laufzeit
des Vertrages dessen ordentliche Kündigung ausgeschlossen sei. Die Zuwendung
durch das Land signalisiere klar, dass das Theater erhalten bleiben solle. Die
Zuwendung sei von 2,64 Millionen Euro in der Spielzeit 2004/05 auf 2,73
Millionen Euro für 2006/07 gestiegen. Dieser Betrag sei durch den Vertrag auch
künftig gesichert und dies sei ein großer Erfolg für Lüneburg. Zudem lägen die
Zinsgewinne durch die frühere Zahlung des Zuschusses deutlich höher, als vom Beigeordneten
SRUGIS dargestellt. Dem gemeinsamen Antrag der Gruppe SPD/FDP und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen könne schon aus formalen Gründen nicht zugestimmt werden,
da er im Punkt 3.3 einen Fehler hinsichtlich des geforderten Einvernehmens
enthalte. Der Zuschussvertrag besage im § 5, dass das Rückbehaltungsrecht des
Landes nur nach Verhandlungen mit den Vertragspartnern geltend gemacht werden
könne, daher sei Punkt 3.3 des Antrages nicht mehr aktuell. Die genannten
Zielvereinbarungen des Vertrages würden im übrigen vom Theater bereits jetzt
erfüllt. Es sei bedauerlich, dass zwischen den Fraktionen keine einvernehmliche
Schriftform hätte gefunden werden können, da man sich im Ziel doch einig sei,
das Theater in seiner jetzigen Qualität zu erhalten. An der Frage der
Tarifstreitigkeit dürfe die Vertragsverhandlung nicht scheitern. Bürgermeisterin
SCHELLMANN weist
darauf hin, dass die Verteilung der wenigen Landesmittel nicht gerecht sei. Die
Theaterförderung des Landes sei regional unausgewogen und bevorzuge die Theater
in den Ballungsräumen, während der strukturschwache Nordosten Niedersachsens
benachteiligt werde. Das Lüneburger Theater habe bereits seit Jahren erhebliche
Einsparungen vorgenommen. Im Gegensatz zu anderen Theatern würden die
Mitarbeiter spartenübergreifend eingesetzt und müssten daher ständig zur
Verfügung stehen. Es seien keine Spielräume für weitere Sparmaßnahmen mehr
vorhanden, ohne einen Qualitätsverlust des Theaters zu verursachen, weitere
Forderungen an das Theater könnten nicht gestellt werden. Beigeordneter
LÖB unterstreicht,
dass die Forderung nach einer Einbeziehung der Tariferhöhungen berechtigt sei.
Gerade eine Steigerung bei den Personalkosten als größtem Ausgabeposten würde
ohne Angleichung der Zuwendung dazu führen, dass das Theater nicht auf Dauer
als Drei-Sparten-Theater betrieben werden könne. Der Antrag sei auch nicht
unbillig, da nicht mehr gefordert werde, sondern lediglich eine Anpassung des
Zuwendungsbetrages an die allgemeine Kostensteigerung. Oberbürgermeister
MÄDGE betont, dass
es eine Pflichtaufgabe des Landes sei, die kulturelle Vielfalt in allen
Regionen Niedersachsens gleichermaßen sicher zu stellen, nicht nur in den
Großstädten, deren Theater eine einhundertprozentige Förderung einschließlich
Tariferhöhungen erhielten. Der Zuschussvertrag in seiner jetzigen Form würde
eine kurzzeitige Sicherheit geben, jedoch nach der nächsten Tariferhöhung zu
Entlassungen führen. Die angesprochenen Zinsgewinne seien selbst dann nicht
ausreichend, wenn die Zuwendung für die vollen fünf Jahre im voraus gezahlt
werde, wie man selbst vorgeschlagen habe. Die vom Land vorgeschlagenen
Einsparungsmöglichkeiten könnten nicht umgesetzt werden. Es sei beispielsweise
nicht möglich, das Ballett einzusparen, da dieses spartenübergreifend auch für
andere Aufgaben eingesetzt werde. Preiserhöhungen seien ausgereizt, man könne
über die derzeitige Auslastung froh sein. Eine Erklärung von Stadt und
Landkreis Lüneburg, für das zu erwartende Defizit von mindestens 180.000 Euro
aufzukommen, sei aus seiner Sicht vertretbar, wenn nicht vom niedersächsischen
Innenministerium gleichzeitig weitere Einsparungen beim Theater gefordert
würden. Diese könnten nur noch über Entlassungen erreicht werden, das werde von
ihm nicht unterstützt. Es müsse in fairen Verhandlungen zwischen Stadt
Lüneburg, Landkreis Lüneburg und Land Niedersachsen gemeinsam nach anderen
Lösungen gesucht werden. Es sei wichtig, klare Verträge auch im Hinblick auf
die Formulierungen in den Zielvereinbarungen zu schaffen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg stimmt dem Antrag mehrheitlich mit 25 Stimmen der Gruppe
SPD/FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen 9 Stimmen der CDU-Fraktion
zu. (V,
4) |
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