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Auszug - Zuschussvertrag mit dem Land Niedersachsen zur finanziellen Sicherung des Lüneburger Theaters (Gemeinsamer Antrag der Gruppe SPD/FDP und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.06.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 7.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.07.2006    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2002/06 Zuschussvertrag mit dem Land Niedersachsen zur finanziellen Sicherung des Lüneburger Theaters (Gemeinsamer Antrag der Gruppe SPD/FDP und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.06.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Der Tagesordnungspunkt 7.2 wird zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 7.7 behandelt.

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter SRUGIS bedauert, dass sich die CDU-Fraktion nicht dem gemeinsamen Antrag angeschlossen, sondern einen eigenen Antrag eingebracht habe. Der Antrag der CDU-Fraktion sei unzureichend, da es auf Dauer nicht ausreiche, die bisherige Förderung beizubehalten, wenn Tarifsteigerungen nicht berücksichtigt würden. Dies mache bis 2011 einen voraussichtlichen Fehlbetrag von etwa 500.000 Euro aus. Dieser Fehlbetrag werde durch die Zinsgewinne aufgrund der um ein halbes Jahr früheren Zahlung der Zuwendung nur geringfügig verringert. Vorschläge des Landes zur Verbesserung der finanziellen Situation, beispielsweise die Erschließung neuer Publikumsschichten wie Schülerinnen und Schüler oder die Kooperation mit anderen Theatern, führten nicht zum Erfolg. Aufgrund der Ermäßigungen bei den Eintrittspreisen für Schulklassen würden geringere Einnahmen bei gleichbleibenden Kosten erzielt. Bei der Finanzierung des Theaters stehe das Land Niedersachsen in der Pflicht, es könne nicht erwartet werden, dass bei einer Kürzung der Zuwendungen durch das Land, Stadt und Landkreis Lüneburg ihre Zuschüsse erhöhen würden oder Kosten gesenkt werden könnten. Als Aufsichtsratsmitglied der Theater Lüneburg GmbH sehe er keine weiteren Einsparungsmöglichkeiten, zumal das Theater bereits jetzt kostengünstig betrieben werde. Es könne auch kein Personal eingespart oder eine ganze Sparte gestrichen werden, da das Theater im bisherigen Umfange erhalten bleiben solle.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN verteidigt die Einsparungen der Landesregierung. Der Zuschussvertrag biete dem Theater für die nächsten fünf Jahre Planungssicherheit, da während der Laufzeit des Vertrages dessen ordentliche Kündigung ausgeschlossen sei. Die Zuwendung durch das Land signalisiere klar, dass das Theater erhalten bleiben solle. Die Zuwendung sei von 2,64 Millionen Euro in der Spielzeit 2004/05 auf 2,73 Millionen Euro für 2006/07 gestiegen. Dieser Betrag sei durch den Vertrag auch künftig gesichert und dies sei ein großer Erfolg für Lüneburg. Zudem lägen die Zinsgewinne durch die frühere Zahlung des Zuschusses deutlich höher, als vom Beigeordneten SRUGIS dargestellt. Dem gemeinsamen Antrag der Gruppe SPD/FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne schon aus formalen Gründen nicht zugestimmt werden, da er im Punkt 3.3 einen Fehler hinsichtlich des geforderten Einvernehmens enthalte. Der Zuschussvertrag besage im § 5, dass das Rückbehaltungsrecht des Landes nur nach Verhandlungen mit den Vertragspartnern geltend gemacht werden könne, daher sei Punkt 3.3 des Antrages nicht mehr aktuell. Die genannten Zielvereinbarungen des Vertrages würden im übrigen vom Theater bereits jetzt erfüllt. Es sei bedauerlich, dass zwischen den Fraktionen keine einvernehmliche Schriftform hätte gefunden werden können, da man sich im Ziel doch einig sei, das Theater in seiner jetzigen Qualität zu erhalten. An der Frage der Tarifstreitigkeit dürfe die Vertragsverhandlung nicht scheitern.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN weist darauf hin, dass die Verteilung der wenigen Landesmittel nicht gerecht sei. Die Theaterförderung des Landes sei regional unausgewogen und bevorzuge die Theater in den Ballungsräumen, während der strukturschwache Nordosten Niedersachsens benachteiligt werde. Das Lüneburger Theater habe bereits seit Jahren erhebliche Einsparungen vorgenommen. Im Gegensatz zu anderen Theatern würden die Mitarbeiter spartenübergreifend eingesetzt und müssten daher ständig zur Verfügung stehen. Es seien keine Spielräume für weitere Sparmaßnahmen mehr vorhanden, ohne einen Qualitätsverlust des Theaters zu verursachen, weitere Forderungen an das Theater könnten nicht gestellt werden.

 

Beigeordneter LÖB unterstreicht, dass die Forderung nach einer Einbeziehung der Tariferhöhungen berechtigt sei. Gerade eine Steigerung bei den Personalkosten als größtem Ausgabeposten würde ohne Angleichung der Zuwendung dazu führen, dass das Theater nicht auf Dauer als Drei-Sparten-Theater betrieben werden könne. Der Antrag sei auch nicht unbillig, da nicht mehr gefordert werde, sondern lediglich eine Anpassung des Zuwendungsbetrages an die allgemeine Kostensteigerung.

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass es eine Pflichtaufgabe des Landes sei, die kulturelle Vielfalt in allen Regionen Niedersachsens gleichermaßen sicher zu stellen, nicht nur in den Großstädten, deren Theater eine einhundertprozentige Förderung einschließlich Tariferhöhungen erhielten. Der Zuschussvertrag in seiner jetzigen Form würde eine kurzzeitige Sicherheit geben, jedoch nach der nächsten Tariferhöhung zu Entlassungen führen. Die angesprochenen Zinsgewinne seien selbst dann nicht ausreichend, wenn die Zuwendung für die vollen fünf Jahre im voraus gezahlt werde, wie man selbst vorgeschlagen habe. Die vom Land vorgeschlagenen Einsparungsmöglichkeiten könnten nicht umgesetzt werden. Es sei beispielsweise nicht möglich, das Ballett einzusparen, da dieses spartenübergreifend auch für andere Aufgaben eingesetzt werde. Preiserhöhungen seien ausgereizt, man könne über die derzeitige Auslastung froh sein. Eine Erklärung von Stadt und Landkreis Lüneburg, für das zu erwartende Defizit von mindestens 180.000 Euro aufzukommen, sei aus seiner Sicht vertretbar, wenn nicht vom niedersächsischen Innenministerium gleichzeitig weitere Einsparungen beim Theater gefordert würden. Diese könnten nur noch über Entlassungen erreicht werden, das werde von ihm nicht unterstützt. Es müsse in fairen Verhandlungen zwischen Stadt Lüneburg, Landkreis Lüneburg und Land Niedersachsen gemeinsam nach anderen Lösungen gesucht werden. Es sei wichtig, klare Verträge auch im Hinblick auf die Formulierungen in den Zielvereinbarungen zu schaffen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg stimmt dem Antrag mehrheitlich mit 25 Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen 9 Stimmen der CDU-Fraktion zu.

 

(V, 4)