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Beratungsinhalt: Beigeordneter
LÖB erläutert die
vorhandenen Probleme im Bereich der Radwege auf dem Stadtring. Die Anträge auf
GVFG-Mittel müssten vom Land Niedersachsen nach der Bedeutung der Maßnahmen
abgearbeitet werden. Der Antrag auf Mittelzuweisung durch die Verwaltung sei
ein guter Weg, der durch die beantragte Resolution noch unterstützt und
beschleunigt werden könne. Oberbürgermeister
MÄDGE verliest das
Antwortschreiben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Danach würden
der Stadt Lüneburg Mittel für die Maßnahme „Auf der Höhe“ zur Verfügung
gestellt, sofern die Maßnahme noch in diesem Jahr begonnen und abgeschlossen
würde. Diese Forderung sei unmöglich zu erfüllen, einerseits aus zeitlichen
Gründen, andererseits aufgrund der Tatsache, dass eigene Mittel in Höhe von
500.000 Euro erforderlich seien, die in diesem Haushaltsjahr nicht zur
Verfügung stünden. Beigeordneter
SRUGIS beanstandet,
dass der Antrag zu kurz greifen würde. GVFG-Mittel würden für verschiedenste
Maßnahmen bewilligt und beschränkten sich nicht auf bestimmte Verkehrsteilnehmer,
wie beispielsweise Radfahrer. Der Antrag hätte nicht auf den Radwegebau
beschränkt werden dürfen, sondern auch auf alle anderen Projekte gerichtet sein
müssen. Beigeordneter
ALTHUSMANN führt
aus, dass der Bau der Elbbrücke Neu Darchau nicht die Sanierung maroder Straßen
in Lüneburg verhindere, wie dies bisher angeklungen sei. Die GVFG-Mittel würden
gleichmäßig verteilt, auch in der Stadt Lüneburg würden Großprojekte gefördert.
Vielmehr seien die Planungen der Stadt Lüneburg noch nicht so weit
vorangekommen, dass GVFG-Mittel noch in diesem Jahr ausgezahlt werden könnten.
Die Verringerung der GVFG-Mittel durch das Land insgesamt begründe sich aus der
Kürzung von Bundesmitteln. Die wesentliche Frage sei, ob das Land einspringen
müsse, wenn der Bund Mittel kürze. Dem
widerspricht Oberbürgermeister MÄDGE entschieden, die Verringerung der
GVFG-Mittel sei nicht auf die Kürzung der genannten Bundesmittel zurück zu
führen. Er erläutert das Antragsverfahren für die Vergabe von GVFG-Mitteln und
verliest den Bescheid der Straßenbaubehörde vom 22.05.2006, wonach die Maßnahme
„Auf der Höhe“ vorläufig für das Jahr 2008 eingeplant wurde mit der Möglichkeit
einer weiteren Verschiebung, unter anderem aufgrund der Mittelbindung für
einige Großprojekte. Erst auf Anforderung der Landesbehörde müsse die
beantragte Maßnahme konkretisiert werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt eine
genaue Planung noch nicht vorgelegt werden müsse. Als Folge daraus könne auch
die für die sofortige Mittelbereitstellung genannte Forderung, die Maßnahme
noch in diesem Jahr abzuschließen, nicht eingehalten werden. Folgerichtig liege
kein schuldhaftes Versäumnis der Stadt Lüneburg vor. Beigeordneter
DÖRBAUM schlägt
vor, den Antrag an den Bauausschuss und den Verkehrsausschuss zu übergeben, um
dort die vorhandenen Unklarheiten im Verfahren der Mittelbeantragung zu
beseitigen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der
Antrag wird an den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung sowie an den
Verkehrsausschuss verwiesen. (06,
32) |
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