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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
erläutert, die Stadt Lüneburg habe im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
darauf hingewiesen, dass beim Bau einer Umgehungsstraße nicht zusätzlicher
Verkehr auf den Schnellenberger Weg und die Straße Auf der Höhe geleitet werden
dürfe. Dies solle durch bauliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
erreicht werden. Hierauf sei im Planfeststellungsverfahren jedoch nicht
eingegangen worden, worauf hin Klage als einziges zur Verfügung stehendes
Rechtsmittel eingelegt worden sei. Dennoch sei in mehreren Gesprächen mit den
Verkehrsplanern der Gemeinde Reppenstedt weiter nach einer außergerichtlichen
Lösung gesucht worden. Eine der dabei besprochenen Maßnahmen sei die
Radwegeverbindung zwischen Lüneburg und Reppenstedt gewesen, wodurch die
Belastung durch Autoverkehr auf dieser Strecke vermindert werden solle. Die
Gemeinde Reppenstedt habe den von der Stadt Lüneburg unterbreiteten Vorschlag
über eine Kostenbeteiligung abgelehnt. Inzwischen habe der Landkreis Lüneburg
die sofortige Vollziehung der Baumaßnahme „Umgehungsstraße“ angeordnet, dagegen
habe die Stadt Lüneburg erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch
genommen. Derzeit müsse die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in
zweiter Instanz abgewartet werden. Ratsherr
MEIHSIES wirft ein,
dass der geplante Ausbau der Straße Auf der Höhe zu mehr und schnellerem
Verkehr auf der Strecke nach Reppenstedt führen werde. Dies stehe im
Widerspruch zu der Ankündigung, für eine Verkehrsberuhigung in diesem Bereich
zu sorgen. Der Ausbau des Radweges sei als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung
nicht geeignet, zudem sei die Gemeinde Reppenstedt für die Verkehrsberuhigung
in Lüneburg nicht zuständig. Hierfür auf die Fortführung der Klage gegen die
Umgehungsstraße zu verzichten, sei unverständlich und werde von seiner Partei
nicht gebilligt. Oberbürgermeister
MÄDGE erwidert,
dass die geführten Verhandlungen zuvor unter Beteiligung und im Einvernehmen
mit allen Parteien in den zuständigen Ausschüssen beraten worden seien. Die
Stadt Lüneburg sei nicht daran interessiert, die Ortskernentlastungsstraße zu
verhindern, wohl aber die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Lüneburger
Wohngebieten zu schützen. Durch den Bau eines Kreisels auf der Höhe des Gutes
Schnellenberg und einer daran angebundenen schnellen Zufahrtsstraße käme es
allerdings zu einer hohen Belastung der Anwohner, dies solle verhindert werden.
Ziel sei eine Verkehrsberuhigung durch Umbau der Straße auf Höhe des Gutes
Schnellenberg und eine gute Radweganbindung zwischen Reppenstedt und dem
Schulzentrum Oedeme. Es sei gutachtlich erwiesen, dass die Zufahrt nach
Reppenstedt über die jetzige Verbindungsstraße zum weit überwiegenden Teil von
Bewohnern Reppenstedts genutzt werde. Die geführten Gespräche über die
widerstreitenden Interessen der Beteiligten dienten der Suche nach einer
nachbarschaftlichen Lösung mit der
Gemeinde Reppenstedt, hierbei sei auch der Radwegausbau angesprochen worden. Da
sehr viele Schüler des Schulzentrums Oedeme aus Gellersen kämen, gebe es ein
gemeinsames Interesse an der Verbesserung des Radweges. Dies stehe aber in
keinem Zusammenhang mit der eingereichten Klage. Für die Straße Auf der Höhe
seien eine Sanierung und ein Radweg geplant, keinesfalls aber solle der Verkehr
dort schneller gemacht werden, vielmehr stehe die Sicherheit der Fußgänger und
Radfahrer im Mittelpunkt. Ratsfrau
LOTZE bemängelt die
getroffene Wortwahl in der Anfrage und merkt an, dass die geführten
Verhandlungen legitim seien, um die Interessen der Einwohner der Stadt
Lüneburg, um die es hier gehe, zu wahren. Beigeordneter
ALTHUSMANN
erläutert die Entstehungsgeschichte des Planes zum Bau der
Ortskernentlastungsstraße und erklärt, die Verhandlungen förderten zwar eine
gute Nachbarschaft der Gemeinden, es gebe aber eigentlich nichts zu verhandeln,
da die Zuständigkeit für den Planfeststellungsbeschluss nach Auffassung des
Verwaltungsgerichtes nicht beim Landkreis Lüneburg liege, sondern beim Land
Niedersachsen. Ein Antrag des Landes als Vorhabenträger liege allerdings nicht
vor. Keine der jetzt verhandelnden Seiten könne in irgendeiner Form über den
Bau der Straße tatsächlich entscheiden. Konsequent wäre es, wenn die Stadt
Lüneburg die Klage zurückzöge, da die Frage einer Ortskernentlastungsstraße im
Falle des Baues der A39 als Westumfahrung, für alle Beteiligten von
existenzieller Bedeutung wäre. Bürgermeisterin
SCHELLMANN
bemängelt, dass die Anfrage nicht hätte gestellt werden müssen, da alle Fragen
zur Verkehrssituation in den zuständigen Ausschüssen in allen Einzelheiten
besprochen worden seien. Oberbürgermeister
MÄDGE stellt klar,
dass die Klage auf vorläufigen Rechtsschutz eingelegt werden musste zur
Fristwahrung im Anschluss an die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch den
Landkreis Lüneburg. Beigeordneter
LÖB betont, dass
die in den Ausschüssen vorgestellten Pläne zur Straße Auf der Höhe eindeutig
dazu führen würden, den Verkehr dort zu beschleunigen, von einer
Verkehrsberuhigung könne nicht die Rede sein. Oberbürgermeister
MÄDGE entgegnet,
dass die angesprochenen Pläne zu einer Entspannung der Parksituation und damit
verbunden zu einer besseren Durchfahrt für die Busse führen sollten, die Straße
solle dadurch keineswegs schneller gemacht werden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (3) |
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