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Auszug - Tausche Radweg ein für Klage gegen Umgehungsstraße Reppenstedt (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.05.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 6.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.07.2006    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1961/06 Tausche Radweg ein für Klage gegen Umgehungsstraße Reppenstedt (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.05.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS erläutert, die Stadt Lüneburg habe im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens darauf hingewiesen, dass beim Bau einer Umgehungsstraße nicht zusätzlicher Verkehr auf den Schnellenberger Weg und die Straße Auf der Höhe geleitet werden dürfe. Dies solle durch bauliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erreicht werden. Hierauf sei im Planfeststellungsverfahren jedoch nicht eingegangen worden, worauf hin Klage als einziges zur Verfügung stehendes Rechtsmittel eingelegt worden sei. Dennoch sei in mehreren Gesprächen mit den Verkehrsplanern der Gemeinde Reppenstedt weiter nach einer außergerichtlichen Lösung gesucht worden. Eine der dabei besprochenen Maßnahmen sei die Radwegeverbindung zwischen Lüneburg und Reppenstedt gewesen, wodurch die Belastung durch Autoverkehr auf dieser Strecke vermindert werden solle. Die Gemeinde Reppenstedt habe den von der Stadt Lüneburg unterbreiteten Vorschlag über eine Kostenbeteiligung abgelehnt. Inzwischen habe der Landkreis Lüneburg die sofortige Vollziehung der Baumaßnahme „Umgehungsstraße“ angeordnet, dagegen habe die Stadt Lüneburg erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch genommen. Derzeit müsse die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in zweiter Instanz abgewartet werden.

 

Ratsherr MEIHSIES wirft ein, dass der geplante Ausbau der Straße Auf der Höhe zu mehr und schnellerem Verkehr auf der Strecke nach Reppenstedt führen werde. Dies stehe im Widerspruch zu der Ankündigung, für eine Verkehrsberuhigung in diesem Bereich zu sorgen. Der Ausbau des Radweges sei als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung nicht geeignet, zudem sei die Gemeinde Reppenstedt für die Verkehrsberuhigung in Lüneburg nicht zuständig. Hierfür auf die Fortführung der Klage gegen die Umgehungsstraße zu verzichten, sei unverständlich und werde von seiner Partei nicht gebilligt.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass die geführten Verhandlungen zuvor unter Beteiligung und im Einvernehmen mit allen Parteien in den zuständigen Ausschüssen beraten worden seien. Die Stadt Lüneburg sei nicht daran interessiert, die Ortskernentlastungsstraße zu verhindern, wohl aber die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Lüneburger Wohngebieten zu schützen. Durch den Bau eines Kreisels auf der Höhe des Gutes Schnellenberg und einer daran angebundenen schnellen Zufahrtsstraße käme es allerdings zu einer hohen Belastung der Anwohner, dies solle verhindert werden. Ziel sei eine Verkehrsberuhigung durch Umbau der Straße auf Höhe des Gutes Schnellenberg und eine gute Radweganbindung zwischen Reppenstedt und dem Schulzentrum Oedeme. Es sei gutachtlich erwiesen, dass die Zufahrt nach Reppenstedt über die jetzige Verbindungsstraße zum weit überwiegenden Teil von Bewohnern Reppenstedts genutzt werde. Die geführten Gespräche über die widerstreitenden Interessen der Beteiligten dienten der Suche nach einer nachbarschaftlichen Lösung  mit der Gemeinde Reppenstedt, hierbei sei auch der Radwegausbau angesprochen worden. Da sehr viele Schüler des Schulzentrums Oedeme aus Gellersen kämen, gebe es ein gemeinsames Interesse an der Verbesserung des Radweges. Dies stehe aber in keinem Zusammenhang mit der eingereichten Klage. Für die Straße Auf der Höhe seien eine Sanierung und ein Radweg geplant, keinesfalls aber solle der Verkehr dort schneller gemacht werden, vielmehr stehe die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer im Mittelpunkt.

 

Ratsfrau LOTZE bemängelt die getroffene Wortwahl in der Anfrage und merkt an, dass die geführten Verhandlungen legitim seien, um die Interessen der Einwohner der Stadt Lüneburg, um die es hier gehe, zu wahren.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN erläutert die Entstehungsgeschichte des Planes zum Bau der Ortskernentlastungsstraße und erklärt, die Verhandlungen förderten zwar eine gute Nachbarschaft der Gemeinden, es gebe aber eigentlich nichts zu verhandeln, da die Zuständigkeit für den Planfeststellungsbeschluss nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes nicht beim Landkreis Lüneburg liege, sondern beim Land Niedersachsen. Ein Antrag des Landes als Vorhabenträger liege allerdings nicht vor. Keine der jetzt verhandelnden Seiten könne in irgendeiner Form über den Bau der Straße tatsächlich entscheiden. Konsequent wäre es, wenn die Stadt Lüneburg die Klage zurückzöge, da die Frage einer Ortskernentlastungsstraße im Falle des Baues der A39 als Westumfahrung, für alle Beteiligten von existenzieller Bedeutung wäre.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN bemängelt, dass die Anfrage nicht hätte gestellt werden müssen, da alle Fragen zur Verkehrssituation in den zuständigen Ausschüssen in allen Einzelheiten besprochen worden seien.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt klar, dass die Klage auf vorläufigen Rechtsschutz eingelegt werden musste zur Fristwahrung im Anschluss an die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch den Landkreis Lüneburg.

 

Beigeordneter LÖB betont, dass die in den Ausschüssen vorgestellten Pläne zur Straße Auf der Höhe eindeutig dazu führen würden, den Verkehr dort zu beschleunigen, von einer Verkehrsberuhigung könne nicht die Rede sein.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass die angesprochenen Pläne zu einer Entspannung der Parksituation und damit verbunden zu einer besseren Durchfahrt für die Busse führen sollten, die Straße solle dadurch keineswegs schneller gemacht werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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