Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
KOCH teilt mit,
dass die Integrations- und Sprachkurse in der jetzigen Form erstmals im Januar
2005 nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes angeboten worden sind.
Aufgrund des sehr unterschiedlichen Vorwissens und der Lernkultur beendeten
nicht alle Teilnehmer den Kurs erfolgreich. Eine Wiederholung sei nur auf
eigene Kosten möglich, dies scheitere in der Regel an den finanziellen
Möglichkeiten der Kursteilnehmer. Einen Anspruch auf die Teilnahme haben
Ausländer, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und auf Dauer in
Deutschland bleiben wollen. Die Pflicht zur Teilnahme bestehe, wenn eine
Verständigung in der deutschen Sprache noch nicht möglich sei, die Anmeldung
erfolge dann durch die Ausländerbehörde. Einen Anspruch auf kostenlose
Teilnahme haben zudem neu zugewanderte Spätaussiedler sowie Aussiedler, die
zwar schon länger in Deutschland wohnen, jedoch noch an keinem Kurs
teilgenommen haben. Sofern Kursplätze frei seien, könnten auch sonstige
Ausländer auf Antrag Kurse besuchen. Die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren
betrage für jede Unterrichtsstunde einen Euro. Für einige Familien, die mit
mehreren Personen an Kursen teilnehmen, sei dies eine erhebliche Belastung, es
bestünden aber Möglichkeiten zur Befreiung von den Kosten. Der bürokratische Aufwand
für die Durchführung der Kurse sei aufgrund umfangreicher
Durchführungsvorschriften enorm, die Ansprüche an die Bildungsträger bezüglich
der Räume, Dozenten, etc. stünden zudem in einem Missverhältnis zu der vom
Bundesamt gezahlten Erstattung von maximal 2,05 Euro pro Stunde und Teilnehmer.
Dieser Betrag liege an der Grenze der Kostendeckung. Direkte
Arbeitsaufträge seien der VHS in diesem Feld der Sprachvermittlung durch die
Agentur für Arbeit oder die ARGE bisher nicht erteilt worden. Gleichwohl schicke
die ARGE Personen, bei denen deutliche Sprachschwierigkeiten die
Vermittlungsmöglichkeit hemme, in die wöchentlich stattfindenden Beratungen der
VHS und der anderen Bildungsträger. Die
Integrationserfolge ließen sich durch einen Ausbau des Kursangebotes eindeutig
verbessern. Die angesetzte Zahl von 600 Stunden sei nicht für alle Teilnehmer
ausreichend, außerdem würden trotz des schon ausgeweiteten Personenkreises noch
nicht alle Migranten erfasst, die einen Bedarf an Integrations- und
Sprachkursen hätten. Eine Garantie für den Erfolg könne aber in keinem Fall
gegeben werden, da auch die begleitenden Maßnahmen zur schulischen und
beruflichen Qualifizierung sowie die gesellschaftliche Integration eine
wesentliche Rolle spielten. Angestrebt werde eine noch bessere gemeinsame
Koordinierung der Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch mit der Agentur für
Arbeit und der ARGE. Ratsfrau
LOTZE macht
deutlich, dass besonders die Integration von Kindern und Jugendlichen zu
fördern sei, da es sich bei ihnen um die späteren Leistungsträger der
Gesellschaft handele. Personen mit Migrationshintergrund seien doppelt so
häufig wie Einheimische von Arbeitslosigkeit betroffen, die Gesellschaft könne
es sich volkswirtschaftlich nicht leisten, diesen Personenkreis außen vor zu lassen.
Wichtig sei es, alle nach dem Zuwanderungsgesetz zur Verfügung stehenden Mittel
abzurufen und sinnvoll zur Verbesserung der Integrationserfolge einzusetzen. Ratsfrau
MEINS ergänzt, dass
es häufig noch Vorurteile von Männern gebe, wenn die Ehefrau zu
Volkshochschulkursen gehe, hier müsse man an die Männer herantreten und um
Verständnis und Unterstützung werben. Stadtdirektor
KOCH erläutert,
dass genau aus diesem Grund einer der ersten Integrationskurse in den
Räumlichkeiten der Moschee stattgefunden habe. Dort hätten auch Frauen
teilgenommen, die einen Kurs in einem anderen Raum sicher nicht hätten besuchen
dürfen. Beigeordneter
LÖB stellt fest,
dass trotz aller Bemühungen noch nicht genug geleistet werde, wobei die
schlechte finanzielle Ausstattung durch den Bund zu beklagen sei. Es sei zu
hoffen, dass die ARGE sich finanziell künftig besser einsetzen könne. Ratsherr
DAMMANN weist
darauf hin, dass er als Mitglied des Verwaltungsrates der ARGE gerne bereit
sei, dieses Problem dort anzusprechen. Er verweist auf die besondere Rolle des
Sports bei der Integration, insbesondere durch das Gemeinschaftserlebnis in
Mannschaftssportarten. Die dabei erbrachten Leistungen durch die Lüneburger
Sportvereine seien nicht hoch genug anzurechnen. Bürgermeisterin
SCHELLMANN warnt
davor, die Lösung der Probleme einfach auf die VHS abzuschieben, die
eigentliche Integration finde unmittelbar durch Familie und Gesellschaft statt.
Das Erlernen der Sprache reiche allein nicht aus, wenn nicht die Bereitschaft
der gesamten Gesellschaft zur Integration vorhanden sei. Beigeordneter
ALTHUSMANN
bekräftigt die besondere und steigende Bedeutung der Integration in der
Zukunft. Wesentliche Voraussetzung sei das Beherrschen der deutschen Sprache,
es müsse ein Bildungsnetzwerk zwischen Kindergarten, Grundschule und
Volkshochschule entworfen werden in dem darauf geachtet werde, dass niemand
durch das Netz falle oder gar von der Familie vom Erlernen der deutschen
Sprache abgehalten werde. Es könne
nicht geduldet werden, dass sich Menschen, die in Deutschland leben wollen,
kontinuierlich weigerten, die Sprache zu erlernen. Dies gehöre zur Bereitschaft
zur Integration und zur Grundvoraussetzung, um hier zu leben. Es dürften sich
keine Parallelgesellschaften bilden, die Werte des Grundgesetzes müssten
anerkannt werden. Wer dies nicht wolle, sei nicht integrationsfähig. Oberbürgermeister
MÄDGE unterstützt
die vorgebrachten Argumente, macht aber deutlich, dass die vom Land zur
Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend seien, um den Bedarf zu decken.
Zur Schließung der vorhandenen Lücken sei ein kommunales Sprachförderprogramm
aufgelegt worden, zudem werde der Trialog zwischen Kindergarten, Grundschule
und Volkshochschule bereits praktiziert. Die finanzielle Ausstattung sei ein
zentrales Problem. Die Alphabetisierung junger Menschen aus dem Bereich der
Hartz IV-Empfänger werde durch die Volkshochschule erbracht und vollständig aus
städtischen Mitteln finanziert. Der Landkreis Lüneburg lehne eine
Kostenbeteiligung ab. Die ARGE gebe von den ihr zur Verfügung gestellten
Eingliederungshilfen Beträge an die Bundesagentur zurück, anstatt mehr für die
Alphabetisierung in diesem Bereich einzusetzen. Die Stadt Lüneburg investiere
jährlich eine Million Euro in freiwillige Leistungen, um die Integration zu
fördern. Hier müsse man zu einer Lastenverteilung kommen. Für eine erfolgreiche
Integration reichten die Kommunalmittel allein nicht aus. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (V) |
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