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Auszug - Förderung von Integrations- und Sprachkursen bei der Volkshochschule (VHS) Lüneburg (Anfrage der Gruppe SPD / FDP vom 23.05.06, eingegangen am 24.05.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.07.2006    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1960/06 Förderung von Integrations- und Sprachkursen bei der Volkshochschule (VHS) Lüneburg (Anfrage der Gruppe SPD / FDP vom 23.05.06, eingegangen am 24.05.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Gruppe SPD / FDP
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor KOCH teilt mit, dass die Integrations- und Sprachkurse in der jetzigen Form erstmals im Januar 2005 nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes angeboten worden sind. Aufgrund des sehr unterschiedlichen Vorwissens und der Lernkultur beendeten nicht alle Teilnehmer den Kurs erfolgreich. Eine Wiederholung sei nur auf eigene Kosten möglich, dies scheitere in der Regel an den finanziellen Möglichkeiten der Kursteilnehmer. Einen Anspruch auf die Teilnahme haben Ausländer, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und auf Dauer in Deutschland bleiben wollen. Die Pflicht zur Teilnahme bestehe, wenn eine Verständigung in der deutschen Sprache noch nicht möglich sei, die Anmeldung erfolge dann durch die Ausländerbehörde. Einen Anspruch auf kostenlose Teilnahme haben zudem neu zugewanderte Spätaussiedler sowie Aussiedler, die zwar schon länger in Deutschland wohnen, jedoch noch an keinem Kurs teilgenommen haben. Sofern Kursplätze frei seien, könnten auch sonstige Ausländer auf Antrag Kurse besuchen. Die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren betrage für jede Unterrichtsstunde einen Euro. Für einige Familien, die mit mehreren Personen an Kursen teilnehmen, sei dies eine erhebliche Belastung, es bestünden aber Möglichkeiten zur Befreiung von den Kosten. Der bürokratische Aufwand für die Durchführung der Kurse sei aufgrund umfangreicher Durchführungsvorschriften enorm, die Ansprüche an die Bildungsträger bezüglich der Räume, Dozenten, etc. stünden zudem in einem Missverhältnis zu der vom Bundesamt gezahlten Erstattung von maximal 2,05 Euro pro Stunde und Teilnehmer. Dieser Betrag liege an der Grenze der Kostendeckung.

Direkte Arbeitsaufträge seien der VHS in diesem Feld der Sprachvermittlung durch die Agentur für Arbeit oder die ARGE bisher nicht erteilt worden. Gleichwohl schicke die ARGE Personen, bei denen deutliche Sprachschwierigkeiten die Vermittlungsmöglichkeit hemme, in die wöchentlich stattfindenden Beratungen der VHS und der anderen Bildungsträger.

Die Integrationserfolge ließen sich durch einen Ausbau des Kursangebotes eindeutig verbessern. Die angesetzte Zahl von 600 Stunden sei nicht für alle Teilnehmer ausreichend, außerdem würden trotz des schon ausgeweiteten Personenkreises noch nicht alle Migranten erfasst, die einen Bedarf an Integrations- und Sprachkursen hätten. Eine Garantie für den Erfolg könne aber in keinem Fall gegeben werden, da auch die begleitenden Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Qualifizierung sowie die gesellschaftliche Integration eine wesentliche Rolle spielten. Angestrebt werde eine noch bessere gemeinsame Koordinierung der Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch mit der Agentur für Arbeit und der ARGE.

 

Ratsfrau LOTZE macht deutlich, dass besonders die Integration von Kindern und Jugendlichen zu fördern sei, da es sich bei ihnen um die späteren Leistungsträger der Gesellschaft handele. Personen mit Migrationshintergrund seien doppelt so häufig wie Einheimische von Arbeitslosigkeit betroffen, die Gesellschaft könne es sich volkswirtschaftlich nicht leisten, diesen Personenkreis außen vor zu lassen. Wichtig sei es, alle nach dem Zuwanderungsgesetz zur Verfügung stehenden Mittel abzurufen und sinnvoll zur Verbesserung der Integrationserfolge einzusetzen.

 

Ratsfrau MEINS ergänzt, dass es häufig noch Vorurteile von Männern gebe, wenn die Ehefrau zu Volkshochschulkursen gehe, hier müsse man an die Männer herantreten und um Verständnis und Unterstützung werben.

 

Stadtdirektor KOCH erläutert, dass genau aus diesem Grund einer der ersten Integrationskurse in den Räumlichkeiten der Moschee stattgefunden habe. Dort hätten auch Frauen teilgenommen, die einen Kurs in einem anderen Raum sicher nicht hätten besuchen dürfen.

 

Beigeordneter LÖB stellt fest, dass trotz aller Bemühungen noch nicht genug geleistet werde, wobei die schlechte finanzielle Ausstattung durch den Bund zu beklagen sei. Es sei zu hoffen, dass die ARGE sich finanziell künftig besser einsetzen könne.

 

Ratsherr DAMMANN weist darauf hin, dass er als Mitglied des Verwaltungsrates der ARGE gerne bereit sei, dieses Problem dort anzusprechen. Er verweist auf die besondere Rolle des Sports bei der Integration, insbesondere durch das Gemeinschaftserlebnis in Mannschaftssportarten. Die dabei erbrachten Leistungen durch die Lüneburger Sportvereine seien nicht hoch genug anzurechnen.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN warnt davor, die Lösung der Probleme einfach auf die VHS abzuschieben, die eigentliche Integration finde unmittelbar durch Familie und Gesellschaft statt. Das Erlernen der Sprache reiche allein nicht aus, wenn nicht die Bereitschaft der gesamten Gesellschaft zur Integration vorhanden sei.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN bekräftigt die besondere und steigende Bedeutung der Integration in der Zukunft. Wesentliche Voraussetzung sei das Beherrschen der deutschen Sprache, es müsse ein Bildungsnetzwerk zwischen Kindergarten, Grundschule und Volkshochschule entworfen werden in dem darauf geachtet werde, dass niemand durch das Netz falle oder gar von der Familie vom Erlernen der deutschen Sprache abgehalten werde.  Es könne nicht geduldet werden, dass sich Menschen, die in Deutschland leben wollen, kontinuierlich weigerten, die Sprache zu erlernen. Dies gehöre zur Bereitschaft zur Integration und zur Grundvoraussetzung, um hier zu leben. Es dürften sich keine Parallelgesellschaften bilden, die Werte des Grundgesetzes müssten anerkannt werden. Wer dies nicht wolle, sei nicht integrationsfähig.

 

Oberbürgermeister MÄDGE unterstützt die vorgebrachten Argumente, macht aber deutlich, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend seien, um den Bedarf zu decken. Zur Schließung der vorhandenen Lücken sei ein kommunales Sprachförderprogramm aufgelegt worden, zudem werde der Trialog zwischen Kindergarten, Grundschule und Volkshochschule bereits praktiziert. Die finanzielle Ausstattung sei ein zentrales Problem. Die Alphabetisierung junger Menschen aus dem Bereich der Hartz IV-Empfänger werde durch die Volkshochschule erbracht und vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Landkreis Lüneburg lehne eine Kostenbeteiligung ab. Die ARGE gebe von den ihr zur Verfügung gestellten Eingliederungshilfen Beträge an die Bundesagentur zurück, anstatt mehr für die Alphabetisierung in diesem Bereich einzusetzen. Die Stadt Lüneburg investiere jährlich eine Million Euro in freiwillige Leistungen, um die Integration zu fördern. Hier müsse man zu einer Lastenverteilung kommen. Für eine erfolgreiche Integration reichten die Kommunalmittel allein nicht aus.

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(V)