Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ratsherr HAGELS betont die Wichtigkeit, Kinder spüren zu lassen, dass sie willkommene Mitglieder der Gesellschaft sind. Vorteilhaft sei es für Besucher der Stadt Lüneburg, aufgrund der Zertifizierung bereits vorab eine Auswahl der in Frage kommenden Gaststätten treffen zu können, um dies beispielsweise bei der Planung von Stadtrundgängen zu berücksichtigen. In vielen Kommunen werde der Weg einer solchen Zertifizierung bereits beschritten. Es sei dabei aber notwendig, die differenzierten Interessen und Bedürfnisse von Kindern verschiedener Altersgruppen zu berücksichtigen. Ratsfrau
MEINS berichtet,
sie habe aufgrund des Antrages selbst zehn Gaststätten in Lüneburg besucht und
dabei festgestellt, dass ungefähr die Hälfte von ihnen nicht über etwa eine
Wickelkommode oder einen Wickelraum verfüge. Dies sei zumeist in den räumlichen
Gegebenheiten begründet, besonders in den Gaststätten in der Altstadt. Der
Bedarf sei vorhanden, es müsse aber bedacht werden, dass einige Gaststätten die
Anforderungen nicht erfüllen könnten und durch die Zertifizierung benachteiligt
würden. Ratsherr
SOLDAN macht
deutlich, dass sich eine kinderfreundliche Gastronomie auch mit kleinen
Maßnahmen selbst in beengten Räumlichkeiten und ohne große Investitionen
erreichen ließe und stellt einige Maßnahmen beispielhaft vor. Eine Plakette
solle den Gästen bereits von außen anzeigen, dass in diesem Lokal für Kinder
etwas getan werde. Der Nachteil von Zertifizierungen liege regelmäßig im hohen
Aufwand und den damit verbundenen Kosten, daher solle in diesem Falle die
Plakette ohne große Prüfung und ständige Auffrischung vergeben werden. Das
Prestige der Stadt als kinderfreundliche Kommune werde hierdurch ebenfalls
aufgewertet. Beigeordneter
LÖB ist gerne
bereit, sich an der Maßnahme zu beteiligen und Gaststätten zur Teilnahme an der
Zertifizierungsaktion aufzurufen. Es sei aber genau der falsche Weg, eine
solche Plakette ohne nähere Prüfung zu vergeben. In der Zertifizierung müsse
auch Qualität stecken, diese sei nur durch ein einheitliches Verfahren mit
klaren Richtlinien und einer entsprechenden Überwachung von deren Einhaltung zu
erreichen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der
Antrag wird im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung an die Lüneburg Marketing
GmbH verwiesen. |
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