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Auszug - Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadt Lüneburg und der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 07.07.2006    
Zeit: 15:07 - 16:29 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1999/06 Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadt Lüneburg und der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Srugis fragt nach den im Geschäftsbesorgungsvertrag enthaltenen sozialpolitischen Angeboten. Herr Stadtdirektor Koch führt dazu aus, dass sich die VHS gemäß Satzung ausdrücklich für Bildungsbelange aller Bevölkerungsteile einsetzte. In der gegründeten gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH (gGmbH) wird diese Ausrichtung fortgesetzt. Die gGmbH schlägt künftig jährlich ein Bildungsangebot vor, welches im Aufsichtsrat der Gesellschaft diskutiert wird. Anschließend werden zwischen der gGmbH und der Stadt entsprechende Vereinbarungen geschlossen, z. B. über die kommunale Erwachsenenbildung, die Alphabetisierung, Schulabschlüsse und in zunehmenden Maße gezielte Seniorenangebote. Auf die Frage, inwieweit Mittel aus dem EU-Sozialfond akquiriert werden können entgegnet Herr Stadtdirektor Koch, dass ein angepasstes Angebot zu gestalten ist und hierfür evtl. zumindest zeitweise ein Projektentwickler abgestellt werden muss. Insgesamt stehen ca. 200 Mio. EUR an EU-Fördergeldern bereit.

 

Im Haushalt ist ein institutioneller Zuschuss enthalten. Insgesamt ist die Entwicklung der Fehlbeträge über eine Budgeteinhaltung zu steuern.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der vorgelegte Geschäftsbesorgungsvertrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.