Bürgerinformationssystem

Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Datum: Di, 16.04.2024    
Zeit: 16:00 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls vom 05.03.2024  
KulturA/0107/24  
Ö 4  
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 5  
Einwohnendenfragen      
Ö 6  
Institutionelle Förderung von Lüneburger Kulturbetrieben 2024 Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge  
Enthält Anlagen
VO/11141/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt:


IF2024-001 Geschichtswerkstatt Lüneburg e.V.   __________________ €

 

IF2024-002 Euthanasie-Gedenkstätte Lüneburg  __________________ €

 

IF2024-003 Kunstverein Lüneburg e.V.     __________________ €

 

IF2024-004 Literaturbüro Lüneburg e.V.    __________________ €

 

IF2024-005 Halle für Kunst Lüneburg e.V.   __________________ €

 

IF2024-006 Schauspielkollektiv Lüneburg     __________________ €

 

IF2024-007 Radio ZUSA Lüneburg     __________________ €

 

IF2024-008 Carl-Schirren-Gesellschaft     __________________ €

 

IF2024-010 Ikarus Kunstschule Lüneburg e.V.   __________________ €

 

IF2024-011 Theater zur Weiten Welt     __________________ €

 

IF2024-012 Theater im enovum e.V.     __________________ €

 

IF2024-013 Salon Hansen      __________________ €

 

r nach dem 31.01.2024 eingegangenen/geänderte Projektförderanträge bzw. für Projektförderanträge, die sich durch eine Überarbeitung der Anträge auf institutionelle Förderung ergeben haben, werden folgenden Projektförderzuschüsse vergeben:

 

PF2024-012 derverein Lüneburger Kammerorchester      __________________ €

 

PF2024-017 ensemble reflektor     __________________ €

 

PF2024-018 Jazz IG Lüneburg e.V.    __________________ €

 

PF2024-019 Kunstverein Lüneburg e.V.   __________________ €

 

PF2024-020 Kunstschule Ikarus Lüneburg e.V.  __________________  €

 

PF2024-021 Schauspielkollektiv     __________________ €

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.

 

 

   
    05.03.2024 - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
    Ö 13 - 
   

Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss fasst mehrheitlich bei einer Stimmenthalten folgenden Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Die Verwaltung lädt nach Terminabstimmung mit der Ausschussvorsitzenden zu einer Dringlichkeitssitzung ein, in der der Tagesordnungspunkt erneut beraten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 1

   
    16.04.2024 - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
    Ö 6 - 
   

Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Von den noch nicht vergebenen Projektfördermitteln in Höhe von 11.138 € sollen drei, nach dem 31.01. eingegangene Anträge über insgesamt 5.000 € bewilligt werden. Die verbleibenden 6.138 €  sollen für die institutionelle Förderung verwendet werden. Insgesamt stehen für diese dann 141.138 € zur Vergung. Der Fehlbetrag  (612 €) wird aus dem Budget des Bereiches 41 gedeckt.

 

Folgende nach dem 31.01. eingegangene Anträge für Projektförderung werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 bewilligt:

 

PF2024-017 ensemble reflektor      2.000 €

 

PF2024-018 Jazz IG Lüneburg e.V.     1.000 €

 

PF2024-019 Kunstverein Lüneburg e.V.     2.000 €

 

 

Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt (141.750 €):


IF2024-001 Geschichtswerkstatt Lüneburg e.V.   3.500 €

 

IF2024-002 Euthanasie-Gedenkstätte Lüneburg   28.500 €

 

IF2024-003 Kunstverein Lüneburg e.V.     8.000 €

 

IF2024-004 Literaturbüro Lüneburg e.V.      8.000

 

IF2024-005 Halle für Kunst Lüneburg e.V.    13.250 €

 

IF2024-006 Schauspielkollektiv Lüneburg    6.000 €

 

IF2024-007 Radio ZUSA Lüneburg      9.500 €

 

IF2024-011 Theater zur Weiten Welt     11.500 €

 

IF2024-012 Theater im enovum e.V.     26.000 €

 

IF2024-013 Salon Hansen       27.500 €

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.

 

Der Antrag IF2024-008 der Carl-Schirren-Gesellschaft wird abgelehnt, da die Carl-Schirren-Gesellschaft im Vergleich zu den anderen Antragstellenden ihre Arbeit international ausrichtet und weniger auf die Stadtgesellschaft.

 

Zum Antrag IF-2024-010 der Kunstschule Ikarus wird der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die PARTEI/Die Linke einstimmig angenommen. Dieser besagt, dass der Kunstschule Ikarus Mittel in Höhe von 27.500  € zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.04.2024 entsprechende Deckungsvorschläge vorzulegen. Sofern dies nicht möglich ist, sollen die Mittel überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8 

Nein-Stimmen: 0 

  Enthaltungen: 0 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024_04_16_Änderungsantrag TOP 6 institutionelle Förderung_KPA 16.04.2024 (321 KB)      
   
    23.04.2024 - Verwaltungsausschuss
    N 12 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    25.04.2024 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt:

 

Von den noch nicht vergebenen Projektfördermitteln in Höhe von 11.138 € werden drei, nach dem 31.01.24 eingegangene Anträge über insgesamt 5.000 € bewilligt. Die verbleibenden 6.138 € werden für die institutionelle Förderung verwendet. Insgesamt stehen für diese dann 141.138 € zur Verfügung. Der Fehlbetrag (612 €) wird aus dem Budget des Bereiches 41 gedeckt.

 

Folgende nach dem 31.01.24 eingegangene Anträge für Projektförderung werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 bewilligt:

 

PF2024-017 ensemble reflektor  2.000 €

 

PF2024-018 Jazz IG Lüneburg e.V.  1.000 €

 

PF2024-019 Kunstverein Lüneburg e.V.  2.000 €

 

Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt (141.750 €):

 

IF2024-001 Geschichtswerkstattneburg e.V.  3.500 €

 

IF2024-002 Euthanasie-Gedenkstätte Lüneburg  28.500 €

 

IF2024-003 Kunstverein Lüneburg e.V.  8.000 €

 

IF2024-004 Literaturbüro Lüneburg e.V.  8.000 €

 

IF2024-005 Halle für Kunst Lüneburg e.V.  13.250 €

 

IF2024-006 Schauspielkollektiv Lüneburg  6.000 €

 

IF2024-007 Radio ZUSA Lüneburg  9.500 €

 

IF2024-011 Theater zur Weiten Welt  11.500 €

 

IF2024-012 Theater im enovum e.V.  26.000 €

 

IF2024-013 Salon Hansen  27.500 €

 

Der Antrag IF2024-008 der Carl-Schirren-Gesellschaft wird abgelehnt, da die Carl-Schirren-Gesellschaft im Vergleich zu den anderen Antragstellenden ihre Arbeit international ausrichtet und weniger auf die Stadtgesellschaft.

 

Zum Antrag IF-2024-010 der Kunstschule Ikarus wird der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die PARTEI/Die Linke angenommen, der Kunstschule Ikarus Mittel in Höhe von 27.500 € zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt aus dem Haushaltsansatz für Straßenumbenennungen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 40

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Ö 7  
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 8     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 9     Anfragen im nichtöffentlichen Teil