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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten, Bauen und Stadtentwicklung, Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung, Finanzen und interne Services sowie nachrichtlich der Stiftungsräte  

 
 
Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten, Bauen und Stadtentwicklung, Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung, Finanzen und interne Services sowie nachrichtlich der Stiftungsräte
Gremien: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten, Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Ausschuss für Finanzen und Interne Services, Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
Datum: Mo, 12.02.2024    
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Einwohnendenfragen      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Flächennutzung für Windenergieanlagen Abschluss des Grundstücknutzungsvertrages und der Zusatzvereinbarung für den Windpark Deutsch Evern  
Enthält Anlagen
VO/10573/23-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. r die Hansestadt Lüneburg

1)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundstücksnutzungsvertrags Windpark Deutsch Evern zwischen der Hansestadt Lüneburg und der BVNON Windkraft GmbH (Anlage 1) unter der Bedingung abzuschließen, dass folgende Ziffer 4.5 in den Vertrag mit einem angemessenen Reservierungsentgelt eingefügt wird: Ab der beiderseitigen Unterzeichnung dieses Vertrags bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf die Mindestpacht nach Ziff. 4.4 entsteht, zahlt der Nutzer dem Grundstückseigentümer ein Reservierungsentgelt in Höhe von jährlich [...] € je angefangenem Hektar des vertragsgegenständlichen Grundstücks. Das Reservierungsentgelt ist zum [TT.MM.] eines Jahres für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlen."

2)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die Zusatzvereinbarung Windpark Deutsch Evern (Anlage 2) zwischen der Hansestadt Lüneburg und BVNON Windkraft GmbH abzuschließen.

3)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, etwaige erforderliche Änderungen für die Vertragsabschlüsse (insbesondere redaktionelle Korrekturen) vorzunehmen.

4)      r Gutachterkosten stellt die Hansestadt Lüneburg aus Haushaltsmitteln des Jahres 2023 66.200,-€ außerplanmäßig zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch genommen Zinsaufwendungen (SK 4517010; KS 20040; KT 61200117). Im Falle der Übernahme der Gesellschaftsanteile der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist übernimmt die Hansestadt zusätzlich die unter II. 3) dieses Beschlussvorschlags genannten anteiligen Gutachterkosten von voraussichtlich 130.400,. €.

  1. r die von der Hansestadt Lüneburg treuhänderisch verwaltete Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist:

1)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundstücksnutzungsvertrags Windpark Deutsch Evern zwischen der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der BVNON Windkraft GmbH (Anlage 3) unter der Bedingung abzuschließen, dass folgende Ziffer 4.5 in den Vertrag mit einem angemessenen Reservierungsentgelt eingefügt wird: Ab der beiderseitigen Unterzeichnung dieses Vertrags bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf die Mindestpacht nach Ziff. 4.4 entsteht, zahlt der Nutzer dem Grundstückseigentümer ein Reservierungsentgelt in Höhe von jährlich [...] € je angefangenem Hektar des vertragsgegenständlichen Grundstücks. Das Reservierungsentgelt ist zum [TT.MM.] eines Jahres für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlen."

2)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die Zusatzvereinbarung Windpark Deutsch Evern (Anlage 2) zwischen der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und BVNON Windkraft GmbH abzuschließen.

3)      r Gutachterkosten stellt die Stiftung zum Großen Heiligen Geist aus Haushaltsmitteln des Jahres 2023 130.400,-€ außerplanmäßig zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus Mitteln einer nicht notwendigen Förderung an den Graalstift. (SK 4317000; KS 1001; KT 315011).

4)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, etwaige erforderliche Änderungen für die Vertragsabschlüsse (insbesondere redaktionelle Korrekturen) vorzunehmen.

 

 

   
    25.01.2024 - Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist
    N 4 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    12.02.2024 - Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Die Ausschüsse für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten, Bauen und Stadtentwicklung, Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung, Finanzen und interne Services beschließen einstimmig, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen und in der heutigen Sitzung keine Beschlussempfehlung abgegeben wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen: 1

   
    27.02.2024 - Verwaltungsausschuss
    N 5 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    29.02.2024 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

  1. r die Hansestadt Lüneburg

1)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundstücksnutzungsvertrags Windpark Deutsch Evern zwischen der Hansestadt Lüneburg und der BVNON Windkraft GmbH (Anlage 1) unter der Bedingung abzuschließen, dass folgende Ziffer 4.5 in den Vertrag mit einem angemessenen Reservierungsentgelt eingefügt wird: Ab der beiderseitigen Unterzeichnung dieses Vertrags bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf die Mindestpacht nach Ziff. 4.4 entsteht, zahlt der Nutzer dem Grundstückseigentümer ein Reservierungsentgelt in Höhe von jährlich [...] € je angefangenem Hektar des vertragsgegenständlichen Grundstücks. Das Reservierungsentgelt ist zum [TT.MM.] eines Jahres für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlen."

2)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die Zusatzvereinbarung Windpark Deutsch Evern (Anlage 2) zwischen der Hansestadt Lüneburg und BVNON Windkraft GmbH abzuschließen.

3)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, etwaige erforderliche Änderungen für die Vertragsabschlüsse (insbesondere redaktionelle Korrekturen) vorzunehmen.

4)      r Gutachterkosten stellt die Hansestadt Lüneburg aus Haushaltsmitteln des Jahres 2023 66.200,-€ außerplanmäßig zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch genommen Zinsaufwendungen (SK 4517010; KS 20040; KT 61200117). Im Falle der Übernahme der Gesellschaftsanteile der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist übernimmt die Hansestadt zusätzlich die unter II. 3) dieses Beschlussvorschlags genannten anteiligen Gutachterkosten von voraussichtlich 130.400,. €.

  1. r die von der Hansestadt Lüneburg treuhänderisch verwaltete Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist:

1)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundstücksnutzungsvertrags Windpark Deutsch Evern zwischen der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der BVNON Windkraft GmbH (Anlage 3) unter der Bedingung abzuschließen, dass folgende Ziffer 4.5 in den Vertrag mit einem angemessenen Reservierungsentgelt eingefügt wird: Ab der beiderseitigen Unterzeichnung dieses Vertrags bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf die Mindestpacht nach Ziff. 4.4 entsteht, zahlt der Nutzer dem Grundstückseigentümer ein Reservierungsentgelt in Höhe von jährlich [...] € je angefangenem Hektar des vertragsgegenständlichen Grundstücks. Das Reservierungsentgelt ist zum [TT.MM.] eines Jahres für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlen."

2)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die Zusatzvereinbarung Windpark Deutsch Evern (Anlage 2) zwischen der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und BVNON Windkraft GmbH abzuschließen.

3)      r Gutachterkosten stellt die Stiftung zum Großen Heiligen Geist aus Haushaltsmitteln des Jahres 2023 130.400,-€ außerplanmäßig zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus Mitteln einer nicht notwendigen Förderung an den Graalstift. (SK 4317000; KS 1001; KT 315011).

4)      Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, etwaige erforderliche Änderungen für die Vertragsabschlüsse (insbesondere redaktionelle Korrekturen) vorzunehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: 3

  Enthaltungen: 3

Ö 6  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 7     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 8     Anfragen im nichtöffentlichen Teil      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Gemeinsame Sitzung (2615 KB)      
Anlage 2 2 Präsentation BVNON (2948 KB)