Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt:
Von den noch nicht vergebenen Projektfördermitteln in Höhe von 11.138 € werden drei, nach dem 31.01.24 eingegangene Anträge über insgesamt 5.000 € bewilligt. Die verbleibenden 6.138 € werden für die institutionelle Förderung verwendet. Insgesamt stehen für diese dann 141.138 € zur Verfügung. Der Fehlbetrag (612 €) wird aus dem Budget des Bereiches 41 gedeckt.
Folgende nach dem 31.01.24 eingegangene Anträge für Projektförderung werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 bewilligt:
PF2024-017 – ensemble reflektor 2.000 €
PF2024-018 – Jazz IG Lüneburg e.V. 1.000 €
PF2024-019 – Kunstverein Lüneburg e.V. 2.000 €
Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt (141.750 €):
IF2024-001 – Geschichtswerkstatt Lüneburg e.V. 3.500 €
IF2024-002 – Euthanasie-Gedenkstätte Lüneburg 28.500 €
IF2024-003 – Kunstverein Lüneburg e.V. 8.000 €
IF2024-004 – Literaturbüro Lüneburg e.V. 8.000 €
IF2024-005 – Halle für Kunst Lüneburg e.V. 13.250 €
IF2024-006 – Schauspielkollektiv Lüneburg 6.000 €
IF2024-007 – Radio ZUSA Lüneburg 9.500 €
IF2024-011 – Theater zur Weiten Welt 11.500 €
IF2024-012 – Theater im enovum e.V. 26.000 €
IF2024-013 – Salon Hansen 27.500 €
Der Antrag IF2024-008 der Carl-Schirren-Gesellschaft wird abgelehnt, da die Carl-Schirren-Gesellschaft im Vergleich zu den anderen Antragstellenden ihre Arbeit international ausrichtet und weniger auf die Stadtgesellschaft.
Zum Antrag IF-2024-010 der Kunstschule Ikarus wird der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die PARTEI/Die Linke angenommen, der Kunstschule Ikarus Mittel in Höhe von 27.500 € zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt aus dem Haushaltsansatz für Straßenumbenennungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.