Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2022, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro -305.218,43 handelsrechtlich mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 zu stimmen.
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