Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 18.02.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von
50.000,00 Euro bei der neu einzurichtenden Hhst. 63010.95220 -
Sanierungsmaßnahmen Ochtmisser Kirchsteig - zugestimmt.
27.04.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von
50.000,00 Euro bei der neu einzurichtenden Hhst. 63010.95220 -
Sanierungsmaßnahmen Ochtmisser Kirchsteig - zugestimmt.