Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 18.02.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Die in
der Anlage 3 vorgelegte Satzung zur 12. Änderung der Satzung der Stadt
Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für
die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom
23.02.1984 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 20.12.2004 wird mit Wirkung
vomerlassen.
05.04.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen empfiehlt einstimmig:
„Die in der Anlage 3 vorgelegte
Satzung zur 12. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von
Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung
(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der
11. Änderung vom 20.12.2004 wird mit Wirkung vom 01.07.2005 erlassen.“
27.04.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 12 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die in
der Anlage 3 zur Beschlussvorlage vorgelegte Satzung zur 12. Änderung der
Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und
Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom
20.12.2004 wird mit Wirkung vom 27.04.05 erlassen.
In § 13 der Satzung ist als Gebühr unter Punkt 1. der Betrag
von 1,16 € je m3 Abwasser für die Beseitigung von Schmutzwasser und
unter Punkt 2. der Betrag von 0,44 € jährlich je Berechnungseinheit für die
zentrale Niederschlagswasserbeseitigung zu ergänzen. Die Satzung soll zum
01.07.05 in Kraft treten.