Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 163 „Am Schützenplatz“ ist mit örtlicher Bauvorschrift nebst Entwurf der Begründung beschlossen. 2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Ausle- gung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt. |