Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Für einen Bereich südlich der Lübecker Straße, westlich der Horst-Nickel-Straße, nördlich der Parkplatzfläche des Behördenzentrums Ost wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 158 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 158 bekommt die Bezeichnung „Lübecker Straße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Ziel der Planung ist es, die Fläche als Kerngebiet vorzubereiten. 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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