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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 19.01.2015    
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Vorstellung von Bauvorhaben / Umbau Casino-Gebäude im Schlieffenpark - Einbau einer Kita / Ortsbesichtigung      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Protokollen a) ABS vom 10.11.2014 b) ABS vom 08.12.2014      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 158 "Lübecker Straße" Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
Enthält Anlagen
VO/5967/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. Für einen Bereich südlich der Lübecker Straße, westlich der Horst-Nickel-Straße, nördlich der Parkplatzfläche des Behördenzentrums Ost wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 158 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 158 bekommt die Bezeichnung „Lübecker Straße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2. Ziel der Planung ist es, die Fläche als Kerngebiet vorzubereiten.

 

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

   
    19.01.2015 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. Für einen Bereich südlich der Lübecker Straße, westlich der Horst-Nickel-Straße, nördlich der Parkplatzfläche des Behördenzentrums Ost wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 158 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 158 bekommt die Bezeichnung „Lübecker Straße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2. Ziel der Planung ist es, die Fläche als Kerngebiet vorzubereiten.

 

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

Ö 7  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 9.1     (nichtöffentlich)      
N 9.2     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 10.1     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)