Die Aufgaben, die sich aus dem Betrieb
der Industriebahn ergeben, sind mit Wirkung vom 01.01.2004 der
Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen. Hierfür ist ein
Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß Anlage nach endgültiger redaktioneller
Abstimmung abzuschließen.
(01 C, II, 2, 3, 31, 22 A)
20.08.2003 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen empfiehlt einstimmig:
„Die Aufgaben,
die sich aus dem Betrieb der Industriebahn ergeben, sind mit Wirkung vom
01.01.2004 der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen. Hierfür
ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß Anlage nach endgültiger redaktioneller
Abstimmung abzuschließen.“
(01 C, II, 2, 3, 31, 22 A)
28.08.2003 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Lüneburg fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
Die Aufgaben, die sich aus dem Betrieb der Industriebahn
ergeben, sind mit Wirkung vom 01.01.2004 der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH
(AGL) zu übertragen. Hierfür ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß der Anlage
zur Beschlussvorlage nach endgültiger redaktioneller Abstimmung abzuschließen.