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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 16.06.2014    
Zeit: 14:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Protokollen ABS vom 28.04.2014      
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 147 "Friedenstraße/Vor dem Roten Tore" Auslegungsbeschluss und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit  
Enthält Anlagen
VO/5725/14  
Ö 6     Vorstellung von Bauvorhaben      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern Lüner Damm 8A und 8B Bauantrag  
Enthält Anlagen
VO/5698/14  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

   
    16.06.2014 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
    Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die lange Vorgeschichte bezüglich des Grundstückes, für das bereits mehrere Bauanträge gestellt worden waren

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die lange Vorgeschichte bezüglich des Grundstückes, für das bereits mehrere Bauanträge gestellt worden waren. Die Anträge waren bisher alle negativ beschieden worden. Nunmehr liege ein genehmigungsfähiger Bauantrag vor.

 

Frau Elmer erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planung. Es seien 2 Gebäude mit jeweils 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss bei einer Firsthöhe von 12 m beantragt worden. Unter den Gebäuden solle eine durchgängige Tiefgarage entstehen. Die Bebauung orientiere sich an der Nachbarbebauung. Für die 14 Wohneinheiten seien 22 Stellplätze vorgesehen, die über eine gemeinsame Zufahrt mit dem Grundstück Lüner Damm 7 erreichbar seien. Das am Lösegraben gelegene FFH- Gebiet werde durch die Bebauung nicht berührt, eine wasserrechtliche Genehmigung liege vor. Der Geländestreifen zwischen Gebäude und Lösegraben werde neu begrünt, außerdem sei eine Dachbegrünung vorgesehen. Eine Nachbarbeteiligung hat stattgefunden, eine Beweissicherung für die Nachbargebäude sei vorgesehen.

 

Ratsherr Kuhn äußert seine Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen Verkehrsbewegungen, da das Grundstück vormals nur mit einem Einfamilienhaus bebaut gewesen sei. Er fragt nach, ob die Veränderung des Verkehrsaufkommens beachtet worden seien und ob eine Lichtsignalanlage zur Lünertorstraße eingeplant werden könne.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf das politische Ziel der Nachverdichtung innerstädtischer Flächen. Damit einher ginge immer auch eine Veränderung der Verkehre. Die Größe des geplanten Bauvorhabens führe an dieser Stelle nicht zu einer Notwendigkeit, die umliegenden Straßen umzubauen oder eine zusätzliche Lichtsignalanlage zu installieren. Hier solle lediglich der Stellplatzbedarf reguliert werden. 4 Stellplätze entstünden ebenerdig, für Besucher, Rettungsflächen, Be- und Entladen, die übrigen Stellplätze befänden sich in der Tiefgarage. Dadurch würde bereits der Parksuchverkehr in den umliegenden Straßen verringert.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Schellmann, wie weit das FFH- Gebiet reiche, erläutert Frau Elmer, dass die Bebauung direkt an die Grenze des Uferbereiches heranreiche.

Ratsfrau Schellmann erklärt, dass dann wohl keine Gartennutzung auf dem Grundstück erfolgen könne.

 

Herr Eberhard erläutert, dass das FFH- Gebiet das Gewässer schützen solle und daher keine Bebauung zulässig sei. Eine Gartennutzung sei nicht ausgeschlossen.

 

Ratsfrau Schellmann fragt nach, ob nur wegen der geringen Größe des Vorhabens eine Beteiligung der Investoren für evtl. Kosten der Erschließung oder Infrastruktur nicht erfolge.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass die Beteiligung der Investoren üblicherweise im Zusammenhang mit Bebauungsplänen über städtebauliche- und Erschließungsverträge erfolge.

 

Herr Burgdorff weist daraufhin, dass er sich für das Vorhaben ein Satteldach gewünscht hätte, Flachdächer seien für den Bereich eher ungewöhnlich, zumal die Abdeckung durch hohe Bäume nicht mehr gegeben sei. Außerdem erinnert er an das Bauvorhaben Brückenwiderlager und fragt nach, ob die damaligen Probleme bedacht wurden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass unterschiedliche Dachformen in der Umgebung vorhanden seien und die Forderung eines Satteldaches rechtlich nicht durchsetzbar sei.

Bezüglich des Baugrundes habe der Vorhabenträger ein Bodengutachten erstellen lassen, die Situation sei mit dem Bauvorhaben Widerlager nicht vergleichbar. Im Übrigen werde ein Beweissicherungsverfahren für die Nachbargebäude angeordnet.

 

Ratsherr Löb weist darauf hin, dass sich die Lage des Vorhabens für ein Projekt mit autofreiem Wohnen angeboten hätte, dies sei vom Investor aber nicht gewünscht. Er fragt nach, ob die Stellplatzzahl auf 1 Stellplatz je Wohneinheit reduziert werden könne, um so auch den Verkehr zu verringern.

 

Stadtbaurätin Gundermann fügt an, dass sich die Größe der Tiefgarage bereits aus der Größe der Baukörper ergebe. Eine Verringerung der Stellplatzzahl würde eher zu einer Mehrbelastung in der Umgebung führen.

 

Ratsherr Meißner geht davon aus, dass es nur zu einer geringen Mehrbelastung im Straßenverkehr kommen werde. Eine Lichtsignalanlage halte er nicht für sinnvoll.

 

Ratsherr Kuhn regt an, die verkehrliche Lage in der Straße Lüner Damm bzw. das Entzerren der bestehenden verkehrlichen Situation zu prüfen.

Die Frage wird einvernehmlich in den Verkehrsausschuss verwiesen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt bei 2 Enthaltungen (Ratsfrau Schellmann, Ratsherr Löb) zur Kenntnis.

 

 

 

Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Neubau eines Büro- und Geschäftshauses Bleckeder Landstraße 37 Bauantrag  
Enthält Anlagen
VO/5730/14  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 9.1     (nichtöffentlich)      
N 9.2     (nichtöffentlich)      
N 9.3     (nichtöffentlich)      
N 9.4     (nichtöffentlich)      
N 9.5     (nichtöffentlich)      
N 9.6     (nichtöffentlich)      
N 9.7     (nichtöffentlich)      
N 9.8     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)