Beschluss:Beschluss: Der Ortsrat Ochtmissen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Unter dem Vorbehalt, dass es keiner formalen Anhörung des Ortsrates Ochtmissen bedarf, wird keine weitere Beteiligung des Ortsrates Ochtmissen in dieser Angelegenheit für erforderlich gehalten.
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