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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Datum: Fr, 06.06.2003    
Zeit: 14:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Abwassergesellschaft Lüneburg
Ort: Bockelmannstraße 1, 21337 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung von Niederschriften      
Ö 4     (nichtöffentlich)      
Ö 5     Neuorganisation der Verwaltung und ihrer Beteiligungen  
Enthält Anlagen
VO/0591/03  
Ö 6     Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH - Gründung einer Tochtergesellschaft  
Enthält Anlagen
VO/0594/03  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der GfA werden angewiesen

 

-    der Gründung einer Dienstleistungs- und Logistik GmbH als Tochtergesellschaft der GfA

sowie

-    dem Entwurf des Gesellschaftervertrages mit folgenden Änderungen gegenüber den Beschlussempfehlungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zuzustimmen

 

”Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Personen, davon

 

-    je 3 Mitglieder, die vom Rat der Stadt und vom Kreistag zu wählen sind,

 

-    2 Personen aus der privaten Wirtschaft / externe Fachleute, von denen eine Person für den Aufsichtsratsvorsitz vorzusehen ist,

 

-    1 Vertreter der Arbeitnehmerschaft.

 

Entsteht bei Abstimmungen eine Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden.

 

Über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung und deren Höhe ist gesondert zu entscheiden.

 

Die Benennung des Aufsichtsrates erfolgt jeweils nach Beginn einer Kommunalwahlperiode des Landes Niedersachsen. Die Amtszeit beginnt nach der Benennung mit dem Ende der ersten Gesellschafterversammlung, die innerhalb der Fristen des § 42 a Abs. 2 GmbHG, also bis zum 31.08. nach der Kommunalwahl, über die Entlastung des bisherigen Aufsichtsrates zu entscheiden hat. Sie endet nach Ablauf einer Kommunalwahlperiode mit dem Ende der ersten Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates zu entscheiden hat. Die Wiederbestellung ist zulässig. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet für Vertreter der Stadt und des Landkreises mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat/Kreistag bzw. mit der vorzeitigen Aufgabe ihres öffentlichen Amtes.”

 

 

   
    02.07.2003 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 13 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der GfA werden angewiesen

 

-    der Gründung einer Dienstleistungs- und Logistik GmbH als Tochtergesellschaft der GfA

sowie

-    dem Entwurf des Gesellschaftervertrages mit folgenden Änderungen gegenüber den Beschlussempfehlungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zuzustimmen

 

“Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Personen, davon

 

-    je 3 Mitglieder, die vom Rat der Stadt und vom Kreistag zu wählen sind,

 

-    Landrat  und Oberbürgermeister

 

-    2 Personen aus der privaten Wirtschaft / externe Fachleute,

 

-    1 Vertreter/in der Arbeitnehmerschaft,

 

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte die/den Aufsichtsratsvorsitzenden, die/der über eine entsprechende Sachkunde verfügen muss.

 

Entsteht bei Abstimmungen eine Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden.

 

Über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung und deren Höhe ist gesondert zu entscheiden.

 

Die Benennung des Aufsichtsrates erfolgt jeweils nach Beginn einer Kommunalwahlperiode des Landes Niedersachsen. Die Amtszeit beginnt nach der Benennung mit dem Ende der ersten Gesellschafterversammlung, die innerhalb der Fristen des § 42 a Abs. 2 GmbHG, also bis zum 31.08. nach der Kommunalwahl, über die Entlastung des bisherigen Aufsichtsrates zu entscheiden hat. Sie endet nach Ablauf einer Kommunalwahlperiode mit dem Ende der ersten Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates zu entscheiden hat. Die Wiederbestellung ist zulässig. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet für Vertreter der Stadt und des Landkreises mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat/Kreistag bzw. mit der vorzeitigen Aufgabe ihres öffentlichen Amtes.

 

Der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft soll personenidentisch mit dem Geschäftsführer der Muttergesellschaft sein, es sei denn, die Gesellschafter beschließen etwas anderes.

 

(2)

 

 

Ö 7     (nichtöffentlich)      
Ö 7.1     (nichtöffentlich)      
Ö 7.2     Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages  
Enthält Anlagen
VO/0592/03  
Ö 7.3     (nichtöffentlich)      
Ö 8     Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme lfd.Nr. 83-01-2002 - Schließung der Stadtgärtnerei -  
Enthält Anlagen
VO/0577/03  
Ö 9     Jahresabschluss des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums (AVS) zum 31.12.2001  
Enthält Anlagen
VO/0551/03  
Ö 10     (nichtöffentlich)      
Ö 11     Produkte des Fachbereiches Finanzen  
Enthält Anlagen
VO/0575/03  
Ö 12     Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 13     Anfragen im öffentlichen Teil      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)