Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ mit örtlicher Bauvorschrift nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Aushang durchzuführen. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |