Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 127 „Pilgerpfad-Süd“ nebst Entwurf der Begründung wird mit den Änderungen beschlossen. Der geänderte Bebauungsplan (Teilplan I/West) wird gemäß § 4a Abs. 3 erneut ausgelegt. 2. Im Rahmen der erneuten Auslegung können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. 3. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. |