Im Rahmen
des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73
"Schaperdrift/Teufelsküche" ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im
Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung
sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich
Stadtplanung erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
wird neu festgesetzt und in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben.
06.03.2003 - Ortsrat der Ortschaft Oedeme
Ö 3 - ungeändert beschlossen
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