Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die anliegende Satzung der Hansestadt
Lüneburg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne
Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ und Nr. 33
„Kreideberg-Nord“ gemäß § 16 Abs. 1 BauGB. Die zeichnerische Darstellung
des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.
26.05.2008 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss
TOP 6:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
29.05.2008 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung (Ratsfrau
Kießlich) die Satzung der Hansestadt Lüneburg über eine Veränderungssperre für
den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“
und Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ gemäß § 16 Abs. 1 BauGB. Die
zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist
Bestandteil der Satzung.