Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 29.11.2007
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 31.01.2008
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Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 31.01.2008
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Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, Herrn Günter Bruns mit
Wirkung vom 01.03.2008 bis zum 28.02.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu
berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg - Mitte zu
ernennen.
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, Herrn Volker Gätjens mit
Wirkung vom 01.03.2008 bis zum 28.02.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu
berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg - Rettmer zu
ernennen.
28.02.2008 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Ratsfrau
HILLMER verlässt
für die Dauer der Beratung und der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt
den Sitzungsraum.
Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, Herrn Günter Bruns mit Wirkung vom
01.03.2008 bis zum 28.02.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und
zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg - Mitte zu ernennen.
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, Herrn Volker Gätjens mit Wirkung
vom 01.03.2008 bis zum 28.02.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen
und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg - Rettmer zu ernennen.