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Vorlage - VO/09915/22  

 
 
Betreff: Vertretung des Schulträgers bei der Auswahlkommission des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Besetzung von Schulleitungsstellen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung des Schulausschusses (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Besetzung für Schulleitungsstellen ist in mehreren Phasen untergliedert.

 

Nach dem Runderlass „Regelungen zum Verfahren bei der Besetzung der Dienstposten und Arbeitsplätze der Schulleiterinnen und Schulleiter“ vom 12.07.2018 (SVBl. 9/2018 S. 493) ist bei der Besetzung von Schulleitungsstellen nach Abschluss des Beurteilungsverfahrens einer Auswahlkommission ein Auswahlvorschlag vorzulegen.

 

Der Auswahlkommission sollen neben Vertretern des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung auch Vertreter des Schulträgers angehören.

 

In der Vergangenheit hat sich bewährt, dass die/der Vorsitzende des Schulausschusses und die/der stellvertretende Ausschussvorsitzende im Wechsel als Vertreter des Schulträgers dieser Auswahlkommission angehören. Vorgesehen war, dass bei einer Verhinderung beider Personen die Sozialdezernentin/der Sozialdezernent entsandt wird.

 

Um hier auch weiterhin zukünftig verlässlich eine Vertretung des Schulträgers zu gewährleisten, wird empfohlen dieses Verfahren beizubehalten.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Qualitätssicherung durch die Auswahl von geeigneten Schulleitungen und dadurch Sicherstellung, dass alle Kinder und Jugendliche einen Zugang zu hochwertiger Bildung erhalten.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 76,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Als Vertretung des Schulträgers Hansestadt Lüneburg bei der Auswahlkommission des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Besetzung von Schulleitungsstellen wechseln sich die/der Vorsitzende des Schulausschusses mit der/dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ab oder besprechen einen Tausch im Einzelfall. Sollten beide Personen verhindert sein, wird der Schulträger durch die Sozialdezernentin/dem Sozialdezernenten vertreten.