Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Besetzung für Schulleitungsstellen ist in mehreren Phasen untergliedert.
Nach dem Runderlass „Regelungen zum Verfahren bei der Besetzung der Dienstposten und Arbeitsplätze der Schulleiterinnen und Schulleiter“ vom 12.07.2018 (SVBl. 9/2018 S. 493) ist bei der Besetzung von Schulleitungsstellen nach Abschluss des Beurteilungsverfahrens einer Auswahlkommission ein Auswahlvorschlag vorzulegen.
Der Auswahlkommission sollen neben Vertretern des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung auch Vertreter des Schulträgers angehören.
In der Vergangenheit hat sich bewährt, dass die/der Vorsitzende des Schulausschusses und die/der stellvertretende Ausschussvorsitzende im Wechsel als Vertreter des Schulträgers dieser Auswahlkommission angehören. Vorgesehen war, dass bei einer Verhinderung beider Personen die Sozialdezernentin/der Sozialdezernent entsandt wird.
Um hier auch weiterhin zukünftig verlässlich eine Vertretung des Schulträgers zu gewährleisten, wird empfohlen dieses Verfahren beizubehalten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 76,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Als Vertretung des Schulträgers Hansestadt Lüneburg bei der Auswahlkommission des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Besetzung von Schulleitungsstellen wechseln sich die/der Vorsitzende des Schulausschusses mit der/dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ab oder besprechen einen Tausch im Einzelfall. Sollten beide Personen verhindert sein, wird der Schulträger durch die Sozialdezernentin/dem Sozialdezernenten vertreten.
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