Betreff: |
Bebauungsplan Nr. 177 "Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp" und 84. Änderung des Flächennutzungsplans Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verfasser: | Herr Schmidt |
Federführend: | Bereich 61 - Stadtplanung |
Bearbeiter/-in: | Kern, Björn |
Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Sachverhalt: Zur planungsrechtlichen Absicherung der geplanten Feuerwache (siehe Vorstellung Machbarkeitsstudie „Neubau Feuerwache Ost“, VO/09888/22) ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. In seiner Sitzung am 17.12.2019 hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 177 und parallel die 84. Änderung des Flächennutzungsplans bereits beschlossen. Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie sollen die Geltungsbereiche der Bauleitpläne an die Bedürfnisse der geplanten Feuerwache angepasst und gegenüber den im Rahmen der Aufstellungsbeschlüsse vorgelegten Plangeltungsbereichen entsprechend geändert werden. Die Geltungsbereiche der Bauleitpläne sind nun deckungsgleich und umfassen eine Fläche von ca. 2,0 ha. Diese sind auf den beigefügten Lageplänen dargestellt und zugleich Anlage dieser Beschlussvorlage. Neben der Feuerwache soll die Bauleitplanung auch ein BHKW zur öffentlichen Energieversorgung planungsrechtlich absichern, die Planungsziele werden entsprechend ergänzt. Auf Grundlage der vorgestellten Machbarkeitsstudie soll nun die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitpläne unterrichtet sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert werden.
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Folgenabschätzung: A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs | Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) | Erläuterung der Auswirkungen | 1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | +/- | Durch die Planung wird die Errichtung einer Feuerwache ermöglicht. Flächen werden versiegelt und durch den Bau und Betrieb der Feuerwache werden CO2-Emissionen erzeugt. Entsprechende Planvorschriften setzen dem Bauvorhaben aber einen möglichst umwelt- und klimaschonenden Rahmen. Durch Festsetzung von Baugrenzen bleibt der Frischluftkorridor auf den betreffenden Grundstücksflächen und damit die klimaökologische Funktion erhalten. | 2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Durch die Errichtung der benötigten Feuerwache wird der Katastrophenschutz im Stadtgebiet verbessert. | 3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | + | Im Rahmen der Bauleitplanung soll neben der Feuerwehr ein BHKW planungsrechtlich abgesichert werden. Das effiziente BHKW soll die Energieversorgung im Stadtteil Kaltenmoor unterstützen. | 4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | | Keine Auswirkungen erkennbar. | 5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Durch die neue Feuerwache verbessert sich die rettungsstrategische Versorgung insbesondere des östlichen Stadtgebiets einschl. der geplanten BAB A39. | 6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | | Keine Auswirkungen erkennbar. | 7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | | Keine Auswirkungen erkennbar. | 8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | | Keine Auswirkungen erkennbar. | 9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | + | Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge schließt die geplante Feuerwache Lücken in der infrastrukturellen Versorgung der Stadt. | Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich) □ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft. c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie) □ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
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Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 130,00 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Anlage 1a - Geltungsbereich 84. F-Plan Änderung Anlage 1b - Geltungsbereich B-Plan 177 Anlage 2 - Vorentwurf frühzeitige Beteiligung 84. F-Planänderung Anlage 3 - Vorentwurf frühzeitige Beteiligung B-Plan 177
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Beschlussvorschlag: - Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 177 und der 84. Änderung des Flächennutzungsplans werden gegenüber den Aufstellungsbeschlüssen vom 17.12.2019 geändert. Die geänderten Plangeltungsbereiche ergeben sich aus den entsprechenden Anlagen dieser Beschlussvorlage und sind Grundlage für die nachfolgenden frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligungen.
- Die Planungsziele der Bauleitpläne werden um die planungsrechtliche Absicherung einer Anlage zur öffentlichen Energieversorgung ergänzt
- Im Rahmen der Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 177 und zur 84. Änderung des Flächennutzungsplans sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden kann, frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.
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