Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/09875/22  

 
 
Betreff: Antrag der Ev. luth. Paulusgemeinde zur Kooperationsvereinbarung für das Stadtteil- und Gemeindehaus KREDO
hier: Jugendcafé Kreideberg; Personalkostenzuschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Regina Schallar
Federführend:Fachbereich 5-1 - Soziales und Integration Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
01.02.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Zwischen der Hansestadt Lüneburg und der ev.-luth. Paulusgemeinde besteht seit dem 23.06.2011 eine Kooperationsvereinbarung zur Stadtteilarbeit im Stadtteil-und Gemeindehaus KREDO.

Die Vereinbarung sieht unter anderem ein Angebot der Jugendarbeit im Kredo vor.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.06.2016 wurde die ursprüngliche Kooperationsvereinbarung wie folgt konkretisiert.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung zu Punkt 4. der Kooperationsvereinbarung mit der Pauluskirchengemeinde vom 29.06.2011 bzgl. zukünftigem Zuschuss für das Jugendcafé:

Zur Umsetzung des Konzepts zur stadtteilorientierten Arbeit mit Jugendpflege am Kreideberg wird der anteilige Zuschuss an die Pauluskirchengemeinde gemäß Kooperationsvereinbarung vom 29.06.2011 ab 2016 bis 2021 als zweckgebundener Personalkostenzuschuss gemäß tatsächlichem Aufwand in Höhe der tariflichen Entwicklungen statt gemäß bisheriger Festbetragsreglung für die Jugendarbeit im Umfang von 0,5 Stelle Sozialarbeit gewährt. Für 2016 beträgt der anteilige Zuschuss 22.300 Euro.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmte der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.

 

Mit Antrag vom 13.01.2022 (siehe Anlage) beantragt die ev.-luth. Paulusgemeinde, die Gewährung des Zuschusses gemäß tatsächlichem Aufwand (dynamisiert) auf der Basis des Beschlusses vom 21.06.2016 fortzuführen.

 

Das Jugendcafé ist an 5 Tagen in der Woche geöffnet und wird von zwei hauptamtlichen SozialpädagogInnen in Teilzeit betreut (1 Stelle von der Hansestadt mit 25 Stunden und eine Stelle mit 19,5 Stellen seitens der Kirche). Die BesucherInnen sind zwischen 8 und 20 Jahre alt, wobei der Hauptanteil die Dritt, Viert-und Fünftklässler ausmacht. Eine zunehmende "Verjüngung" des Publikums ist zu beobachten, sowie der gestiegene Anteil an Mädchen, der mittlerweile ca. die Hälfte der BesucherInnen ausmacht.

Das Programm ist vielfältig und reicht von Spiel-und Bastelangeboten über Ausflüge, Aktionen, wöchentlichen Koch- und Sportangeboten (Juz-Sport-Day), über die täglichen offenen Spielmöglichkeiten im offenen Treff.

Der Freitag bietet darüber hinaus mit dem "Funny Friday" eine wöchentliche besondere Aktion.  Auch in den Ferien gibt es spezielle Aktionen und Ausflüge im Rahmen des Ferienprogramm´s der städtischen Jugendpflege.

Die Zusammenarbeit des Jugendcafe´s mit den Kollegen aus dem Kredo, sowie die Vernetzung mit anderen Trägern im Stadtteil, wie z.B. die benachbarten Schulen, ist mittlerweile gut gewachsen und für die tägliche Arbeit ein großer Erfolg. So ist u.a. gemeinsam mit dem VSE eine gut frequentierte Mädchengruppe entstanden und ganze Schulklassen kommen regelmäßig mit ihren Lehrern ins Jugendcafe´.

Bevor es Corona bedingt oft zu Besuchszeiten mit Anmeldung oder begrenzter Personenzahl zur gleichen Zeit kam, konnte das Jugendcafe beispielsweise 2019 an 220 Tagen im Jahr öffnen und verzeichnete hierbei eine Gesamtbesucherzahl von 2644 Kindern und Jugendlichen.

Das Jugendcafe´ zeichnet seine gute und meist friedliche Atmosphäre aus, in der sich jüngere und ältere Kinder gleichermaßen wohlfühlen. Auch die Kontakte zu den Eltern haben zugenommen und gestalten sich im präventiv gedachten Jugendhilfecharakter sehr positiv.

 

Die Fortführung des Angebots im bisherigen Umfang hat sich über Jahre im Stadtteil etabliert und bewährt und wird daher unterstützt. Der Ansatz wird in die Haushaltsberatungen mit aufgenommen. Der Abschluss einer gesonderten Kooperation für die Jugendarbeit wird angestrebt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 52000 / 52040 

 Produkt / Kostenträger: 366001 / 36600103

 Haushaltsjahr: 2022 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

positiv

Zweck des Angebotes: Förderung der Erziehung und Bildung von Jugendlichen

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

Positiv

Angebote bzw. Jugendarbeit  sind allen zugänglich

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022.01.13 Antrag an die Stadt Personalkostenzuschuss (346 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Zur Umsetzung des Konzepts zur stadtteilorientierten Arbeit mit Jugendpflege am Kreideberg wird der anteilige Zuschuss an die Pauluskirchengemeinde gemäß Kooperationsvereinbarung vom 23.06.2011 geändert durch JHA Beschluss vom 21.06.2016 (VO 6718/16) ab dem Jahr 2022 bis 2026 als zweckgebundener Personalkostenzuschuss gemäß tatsächlichem Aufwand in Höhe der tariflichen Entwicklungen für die Jugendarbeit im Umfang von 0,5 Stelle Sozialarbeit gewährt.

 

 

 

 

Anlagen: Antrag der ev.-luth. Paulusgemeinde vom