Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In
der Hauptsatzung ist eine Änderung des § 3 Abs. 3 und 4 erforderlich. Zurzeit
erfolgt der Aushang von Bekanntmachungen nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes
und Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe sowie aller übrigen Bekanntmachungen
durch Aushang an der Amtlichen Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele des Rathauses.
Nach Informationen des Bürgeramtes besuchen wöchentlich ca. 1.200 Bürgerinnen
und Bürger das dortige Amt. Zur Verbesserung des Bürgerservices und damit
verbundener Informationen über öffentliche Bekanntmachungen schlägt die
Verwaltung vor, die Amtliche Bekanntmachungstafel von der Rathausdiele in das
Bürgeramt umzusetzen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 20 € a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Lüneburg vom 27.10.1977 in der vorgelegten Fassung. |
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