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Vorlage - VO/09854/22  

 
 
Betreff: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
beWirken - Jugendbildung auf Augenhöhe gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Regina Schallar
Federführend:Fachbereich 5a - Soziales und Integration Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
01.02.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen nach § 75 SGB VIII anerkannt werden, wenn sie

 

1.  auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,

2. gemeinnützige Ziele verfolgen,

3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und

4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat bedeutsame Konsequenzen, sie eröffnet einen besonderen Status für dessen Rechtsstellung im Verhältnis zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe. So ist die Anerkennung unter anderem in der Regel Voraussetzung für eine auf Dauer angelegte Förderung und aus diesem Grunde für viele freie Träger existenziell wichtig

Anerkannte Träger müssen darüber hinaus vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe frühzeitig an der Jugendhilfeplanung beteiligt werden. Sie sind grundsätzlich Mitglied der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII.

 

Bereits 2019 gab es erste Gespräche mit Vertretern von beWirken – Jugendbildung auf Augenhöhe gGmbH hinsichtlich der Möglichkeit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Nachdem es einen Geschäftsführerwechsel gab, liegt nun ein prüffähiger Antrag von beWirken– Jugendbildung auf Augenhöhe gGmbH vor.

 

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Bildung und Ausbildung von Jugendlichen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel Jugendliche zur selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens zu befähigen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Sie werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Menschen unterstützt, indem sie demokratische Prozesse erleben und zu einer diversen Gesellschaft aktiv beitragen. Die Zukunfts- und Berufschancen von Jugendlichen – insbesondere Schüler*innen weiterführender Schulen, arbeitslosen Jugendlichen und Auszubildenden – werden durch das Erleben von Selbstwirksamkeit durch praktische Erfahrungen und den Erwerb wichtiger Kompetenzen verbessert.

Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgenden Aktivitäten verfolgt, die ihren Gegenstand bilden:

a) Trainings, Workshops und Seminare sowie Onlinekurse für Jugendliche, auch in Kooperation mit Schulen und lokalen Bildungseinrichtungen, sowie für Aktive der Jugendarbeit und Jugendbildung als Multiplikator*innen.

b) Aus- und Weiterbildungen für Multiplikator*innen der Jugendbildung und Jugendhilfe, durchgeführt von erfahrenen Personen mit nachgewiesenen Qualifikationen

c) Durchführung und Unterstützung von Jugendbeteiligungsmaßnahmen und Veranstaltungen, sowie Workshops von Kommunen und freien Trägern der Jugendarbeit im Rahmen der Jugendhilfe.

d) Jugendprojekte, zum Beispiel in kulturellen, sportlichen oder politischen Tätigkeitsbereichen, in Schulen, Kommunen und Vereinen um Jugendliche im Sinne des Gesellschaftszweckes zu bilden und den Kompetenzerwerb zu ermöglichen. Dazu werden Jugendlichen unterstützt eigene Ideen in ihrem Lebensumfeld umzusetzen.

e) Trainings und Seminare, sowie Projekte mit Auszubildenden, jungen Mitarbeiter*innen, sowie arbeitslosen Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und -unternehmen mit Schwerpunkt der Volks- und Berufsbildung, um insbesondere den Zweck der Verbesserung von Berufschancen, der Ausbildungsförderung und des sozialen Kompetenzerwerbs zu verwirklichen.

f) Der Aufbau eines Netzwerks im Bereich der Jugendbildung und der Gewinnung von Partnerorganisationen und Unternehmen die den Zweck der Gesellschaft gemeinsam unterstützen.

g) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Herausgabe und Bereitstellung von Informationsangeboten zur Unterstützung der Jugendbildung und beruflichen Bildung.

 

beWirken – Jugendbildung auf Augenhöhe gGmbH wendet sich in seinen Aktivitäten an Jugendliche unter 27 Jahre.

 

beWirken – Jugendbildung auf Augenhöhe gGmbH verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Gemeinnützigkeit wurde im Jahr 2017 durch entsprechenden Freistellungsbescheid vom Finanzamt anerkannt.  beWirken – Jugendbildung auf Augenhöhe gGmbH setzt bei der Ausübung der Tätigkeit ausschließlich ausgebildetes Fachpersonal ein.

Die Vertretungsberechtigten der gGmbH wurden darüber informiert, dass mit der Anerkennung keine finanzielle Förderung verbunden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 250 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

 

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

positiv

Zweck der Gesellschaft: Förderung der Erziehung, Bildung und Ausbildung von Jugendlichen

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

positiv

Jugendliche sollen zur selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens befähigt und ihre gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden. Sie werden dabei unterstützt, demokratische Prozesse zu erleben und zu einer diversen Gesellschaft aktiv beizutragen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt beWirken – Jugendbildung auf Augenhöhe gGmbH die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Finanzielle Aufwendungen sind mit der Anerkennung nicht verbunden.

 

Anlagen: