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Vorlage - O/09825/21-1  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern in die Ausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau SchütteBezüglich:
VO/09825/21
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
03.02.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Anlässlich der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 21.12.2021 konnten noch nicht von allen Organisationen Vertreter/innen für die Ausschüsse benannt werden. Die Berufung der nachbenannten Mitglieder wird hiermit nachgeholt.

 

 

I.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft gem. § 71 Abs. 7 NKomVG beratende Mitglieder in die Ausschüsse des Rates

 

 

 

Ausschuss für Mobilität

 

ständige beratende Mitglieder:

 

3) Auf Vorschlag des Seniorenbeirates

    Herr Manfred Faber    Stellvertretung: Herr Wolfgang-Peter Paul

 

4) Auf Vorschlag des Behindertenbeirates

    Herr Peter Pabst    Stellvertretung: Herr Thomas Franke

 

5) Auf Vorschlag des VCD

    HerrJan Niklas Friedrichs   Stellvertretung: Herr Thilo Clavin

 

6) Auf Vorschlag des AStA

    Frau Johanna Büchele

 

Ausschuss für Kultur- und Partnerschaften

 

Auf Vorschlag der Deutsch-Dänischen-Gesellschaft

    Frau Gertrud Asmussen

 

Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt

 

Auf Vorschlag des Seniorenbeirates

    Herr Manfred Stark    Stellvertretung: Frau Elke Ermler

 

Auf Vorschlag des Behindertenbeirates

    Herr Julian Meier    Stellvertretung: Frau Ute Gach

 

Auf Vorschlag des DRK

    Frau Sabine Reckermann

 

 

Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr

 

beratende Mitglieder (bei Bedarf)

 

Auf Vorschlag des DRK

    Frau Sabine Reckermann

 

Auf Vorschlag der Johanniter

    Herr Sven Heine

 

Auf Vorschlag des THW

    Herr Ingo Perkun    Stellvertretung: Herr Michael Bahr

 

 

 

II.

In die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften (Schulausschuss gem. § 110 NSchulG, Jugendhilfeausschuss gem. §§ 70, 71 SGB VIII i.V.m. der Satzung der              Hansestadt Lüneburg für das Jugendamt vom 06.11.2011, Grundstücksverkehrsausschuss gem. § 41 LandwKammerG) beruft der Rat der Hansestadt Lüneburg die folgenden Mitglieder:

 

 

Jugendhilfeausschuss

 

A. Beschließende Mitglieder und deren Stellvertretung

 

2 beschließende Mitglieder auf Vorschlag des Stadtjugendringes e.V.

    Frau Winona Klinge    Stellvertretung: Frau Lena Trilsbeek

    Herr Henning Wildbret   Stellvertretung: Herr Friedrich Laatz

 

 

B. Beratende Mitglieder und deren Stellvertretung

 

eine Vertreterin/ einen Vertreter aller Kindertagesstätten und ein/e Stellvertreter/-in auf Vorschlag des Stadtelternrates

 Frau Marleen Hupfer           Stellvertretung: Benennung steht noch aus

 

eine Vertreterin/ einen Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher auf Vorschlag des Integrationsbeirates

    Frau Lucy Grimme

 

Grundstücksverkehrsausschuss

 

3 beschließende Mitglieder, die von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagen werden.

    Herr Jens Wischmann

    Herr Frank Evers

    Frau Johanna Nunnemann

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die vorbenannten Personen in die jeweiligen Ausschüsse zu berufen.

 

Anlagen:

keine

Stammbaum:
VO/09825/21   Berufung von beratenden Mitgliedern in die Ausschüsse   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage
O/09825/21-1   Berufung von beratenden Mitgliedern in die Ausschüsse   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage