Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Es ist notwendig, Mitglieder mit Migrationshintergrund im Integrationsbeirat neu zu benennen, da die Wahlperiode ausgelaufen ist. Gem. §4 Ziffer 5 der Vereinbarung über die Bildung eines Integrationsbeirates werden Mitglieder mit Migrationshintergrund vom Rat der Hansestadt Lüneburg und dem Kreistag des Landkreises berufen.
Die auf der Vorschlagsliste genannten Personen entsprechen den Auswahlkriterien und haben an einem in die Arbeit des Integrationsbeirates einführenden Workshop teilgenommen. Auswahlkriterium für die Bewerberinnen und Bewerber aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg ist ein Migrationshintergrund, der sich wie folgt definiert: Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen (Definition des Statistischen Bundesamtes seit 2016). Am 14.08.2008 haben die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg einen gemeinsamen Integrationsbeirat gebildet. Seine Aufgaben sind u.a. die Förderung der Integration der in der Hansestadt und Landkreis lebenden Personen mit Migrationshintergrund, Entwickeln von Migrationsmaßnahmen, Schaffen von Kontakten zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung sowie die Förderung der mit der Integration befassten Einrichtungen.
Der Integrationsbeirat setzt sich wie folgt zusammen: der Oberbürgermeisterin der Hansestadt (hier vertreten durch die Bereichsleitung Integration und Teilhabe, Frau Simkes) und dem Landrat des Landkreises (hier vertreten durch die Fachdienstleitung Bildung und Kultur, Frau Skugis), Vertreterinnen/Vertreter der im Rat der Hansestadt Lüneburg vertretenden Fraktionen, Vertreterinnen/Vertreter der im Kreistag vertretenden Fraktionen, Vertreterinnen /Vertreter der Städte und Gemeinden des Landkreises Lüneburg, ausländischen Mitbürgerinnen/Mitbürgern aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg, Vertreterinnen/Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände, Vertreterin/Vertreter des Sports zusammen. Der Vorsitz des Integrationsbeirates wird in der derzeitigen Wahlperiode durch die bzw. den Vorsitzende/Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt der Hansestadt Lüneburg geführt. Der Integrationsbeirat trifft sich mindestens 4 Mal im Jahr zur Beratung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2000,00 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Beschlussvorschlag: Die in der Liste genannten Personen werden als Mitglieder in den gemeinsamen Integrationsbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg berufen.
Anlagen: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||