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Vorlage - VO/09847/21  

 
 
Betreff: Neu gewählte Mitglieder des Integrationsbeirates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Simkes
Federführend:Bereich 54 - Integration und Teilhabe Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Simkes, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Entscheidung
13.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt    
Verwaltungsausschuss Entscheidung
31.01.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
03.02.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Es ist notwendig, Mitglieder mit Migrationshintergrund im Integrationsbeirat neu zu benennen, da die Wahlperiode ausgelaufen ist.

Gem. §4 Ziffer 5 der Vereinbarung über die Bildung eines Integrationsbeirates werden Mitglieder mit Migrationshintergrund vom Rat der Hansestadt Lüneburg und dem Kreistag des Landkreises berufen.

 

Die auf der Vorschlagsliste genannten Personen entsprechen den Auswahlkriterien und haben an einem in die Arbeit des Integrationsbeirates einführenden Workshop teilgenommen. Auswahlkriterium für die Bewerberinnen und Bewerber aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg ist ein Migrationshintergrund, der sich wie folgt definiert:

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen (Definition des Statistischen Bundesamtes seit 2016).

Am 14.08.2008 haben die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg einen gemeinsamen Integrationsbeirat gebildet. Seine Aufgaben sind u.a. die Förderung der Integration der in der Hansestadt und Landkreis lebenden Personen mit Migrationshintergrund, Entwickeln von Migrationsmaßnahmen, Schaffen von Kontakten zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung sowie die Förderung der mit der Integration befassten Einrichtungen.

 

Der Integrationsbeirat setzt sich wie folgt zusammen: der Oberbürgermeisterin der Hansestadt (hier vertreten durch die Bereichsleitung Integration und Teilhabe, Frau Simkes) und dem Landrat des Landkreises (hier vertreten durch die Fachdienstleitung Bildung und Kultur, Frau Skugis), Vertreterinnen/Vertreter der im Rat der Hansestadt Lüneburg vertretenden Fraktionen, Vertreterinnen/Vertreter der im Kreistag vertretenden Fraktionen, Vertreterinnen /Vertreter der Städte und Gemeinden des Landkreises Lüneburg, ausländischen Mitbürgerinnen/Mitbürgern aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg, Vertreterinnen/Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände, Vertreterin/Vertreter des Sports zusammen.

Der Vorsitz des Integrationsbeirates wird in der derzeitigen Wahlperiode durch die bzw. den Vorsitzende/Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt der Hansestadt Lüneburg geführt.

Der Integrationsbeirat trifft sich mindestens 4 Mal im Jahr zur Beratung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2000,00

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Förderung der sozialen und politischen Inklusion aller Menschen, mehr soziale Gerechtigkeit und Gleichheit

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die in der Liste genannten Personen werden als Mitglieder in den gemeinsamen Integrationsbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg berufen.

 

 

 

 

Anlagen: