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Sachverhalt: Stellungnahme zum ADFC-Antrag vom 24.06.2021 – Rampe Lösegraben
Der Antrag des adfc Lüneburg zum Umbau der Rampe vom Lösegrabenwehr zur Wandrahmbrücke wurde unter anderem durch eine Ortsbegehung geprüft. 2015 wurde die genannte Rampe im Rahmen des Ausbaus des Radwegs am Lösegraben befestigt. Aufgrund der Direktheit und Einsehbarkeit der Wegebeziehung wurde die Rampe so angelegt, dass auf knapp 7 m Länge ein Höhenunterschied von einem Meter überwunden werden muss, was einer aktuellen Steigung von 14,3% entspricht. Den Höhenunterschied von einem Meter mit dem Fahrrad zu bewältigen erfordert zwar einen gewissen Kraftaufwand, ist aber aufgrund der Kürze der Rampe durchaus machbar. Nach den der Norm DIN 18040-1/2 für Rampen im öffentlichen Bereich ist diese allerdings nicht ausreichend.
Für alle Verkehrsteilnehmenden, wie z.B. Rollstuhlfahrer:innen, besteht aktuell die Alternative vom Plateau den Weg unter der Brücke durch den Wandrahmpark zu nehmen, um auf der anderen Seite der Willy-Brandt-Straße die Wandrahmbrücke zu überqueren. Dies ist mit einem Umweg von 270 Metern und mit keinen Baumaßnahmen verbunden.
Ein Umbau der Rampe auf eine Steigung von 6% ist mit geschätzten Kosten von 15.000 € möglich. Allerdings sind die beiden bei einer resultierenden Länge von zwölf Metern empfohlenen Zwischenplateaus durch die bauliche Begrenzung nicht zu integrieren. Die Rampe darf aufgrund stark steigender Kosten nicht so lang werden, dass die zugehörige Treppe neugebaut werden muss. Somit wird die Auffahrt weniger steil aber dafür länger und das ohne Möglichkeit zur Pause. Die maximal mögliche und benötigte Fläche zur Verlängerung der Rampe ist in den Abbildungen 1 + 2 im Anhang zu sehen. Eine andere Wegeführung der Rampe ist bewusst nicht gewollt, um die Radfahrenden nicht auf die Hauptverkehrsverbindung Willly-Brandt-Straße, sondern auf die Radstrecke unten am Lösegraben, zu führen, vgl. Abbildung 3. Dies soll die vorgesehene Wegbeziehung am Lösegraben deutlich darstellen und niemanden gefährden. Eine Schädigung des Wurzelwerks des nahe der Rampe gelegenen Baumes aufgrund der Absenkung der Rampe wurde geprüft und wurde als nicht wahrscheinlich eingestuft. Mit dem Umbau der Rampe sollte zudem auch die Hecke zur Verbesserung der Sichtbeziehung von den sich entgegenkommenden Verkehrsteilnehmenden bis zur Treppe entfernt werden.
Die Maßnahme wird mit Geldern der Radverkehrsförderung im Jahr 2022 durchgeführt.
Anlage/n:
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 59 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 15.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: KS 34050 „Mobilität“ Produkt / Kostenträger: KT 54100202 „Förderung des Radverkehrs“ Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen:
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