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Vorlage - VO/09799/21  

 
 
Betreff: Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen einer Regionalen Mobilitätsentwicklungsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Pusch
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Pusch, Lennart  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
14.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.03.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Der Landkreis und die Hansestadt Lüneburg haben im „Lüneburg-Vertrag 2020-2029“ u. a. die zukünftige Zusammenarbeit in Fragen der Mobilitätsentwicklung geregelt. Darin wird unter anderem festgestellt, dass alle Entwicklungen mit dem Ziel einer modernen Verkehrspolitik nur gemeinsam bewältigt werden können. Landkreis und Hansestadt Lüneburg haben in 2021 in ihren Gremien dementsprechend Beschlüsse zur Aufstellung von zukunftsweisenden Mobilitätsplanungen gefasst, beim Landkreis zum „Mobilitätsgutachten“ (siehe dortige Vorlage 2021/454) und bei der Hansestadt zum NUMP, dem „Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplan“ (siehe Vorlage VO/9480/21).

 

Zur Koordination beider Planungen und zur Erzielung gegenseitiger Synergien der ineinandergreifenden Gutachten ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung vorgesehen. Diese ist als Anlage beigefügt und soll als Grundlage für die koordinierte Erstellung der Gutachten dienen. Der Kreistag hat dem Abschluss der Vereinbarung in seiner Sitzung am 21.12.2021 bereits zugestimmt.

 

Landkreis und Hansestadt Lüneburg nutzen zusätzlich den Mobilitätsgrundsatzausschuss zur Verständigung auf gemeinsame Zielsetzungen für beide Gutachten. Die Leistungsverzeichnisse werden in enger Abstimmung erarbeitet und für eine gemeinsame Ausschreibung verschmolzen. Anschließend wird eine Befassung des städtischen Mobilitätsausschusses erfolgen.

 

Die konkreten Anforderungen der Hansestadt Lüneburg werden derzeit erarbeitet. Ferner hat der Landkreis Lüneburg zur Vorbereitung bereits einen Rechtsanwalt beauftragt, der das Ausschreibungsverfahren für beide Parteien durchführen soll.

 

Für beide oben genannten Mobilitätsgutachten soll darüber hinaus ein einheitliches Planungsbüro engagiert werden, damit die Konzepte aus einer Hand und mit dem Blick auf thematische Verflechtungen bearbeitet werden. Damit verbindet sich die gemeinsame Herausforderung, die Themen Mobilität, im Sinne des Bedürfnisses nach örtlicher Veränderung, und Verkehr, im Sinne der verschiedenen Verkehrsträger, -formen und -infrastrukturen, einschließlich der jeweiligen Verkehrsregeln gemeinsam zu denken. Nach einer Bestandsanalyse und Zieldefinition sind die ineinandergreifenden Systeme der beiden Partner in einem integrierten Ansatz zusammenzuführen. Beide Gutachten münden so in gemeinsamen Maßnahmenpaketen und Handlungskonzepten zur Erreichung einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Mobilität im Landkreis und der Hansestadt Lüneburg.

 

Landkreis und Hansestadt Lüneburg beauftragen und finanzieren ihre Gutachten jeweils getrennt. An den Kosten des Ausschreibungsverfahrens beteiligt sich die Hansestadt Lüneburg zu einem Drittel. Grundlage dafür ist das Verhältnis der Einwohnerzahlen, aber auch die Tatsache, dass der Landkreis Lüneburg ÖPNV-Aufgabenträger für alle Einwohner:innen des Landkreises ist.

 

Anlage/n:

Entwurf der Verwaltungsvereinbarung

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 59 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:10.000€

c)  an Folgekosten: 300.000 € 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Unter Vorbehalt der Zustimmung zum Haushaltsplan 2022

 Teilhaushalt / Kostenstelle: KS 34050 „Mobilität 

 Produkt / Kostenträger: KT 54700104Ganzheitliche Verkehrskonzepte

 Haushaltsjahr: 2022

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Klimaauswirkungen bewerten

 

a) Mehrfachnennungen sind möglich.

 

X   Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

□   Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
 

□   Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b) 

   Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

□   Die Vorgaben wurden eingehalten.

□   Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X   Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+ / -

Aus den dem NUMP folgenden Maßnahmen sind zum Teil Investitionen abzuleiten, welche direkte negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima haben werden. Diese Maßnahmen investieren aber langfristig in eine nachhaltigere Mobilität, welche dauerhaft überwiegen soll. Durch die Beauftragung selbst entstehen keine nennenswerten Klimaauswirkungen.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Verwaltungsvereinbarung Regionale Mobilitätsentwicklungsplanungen (141 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen einer Regionalen Mobilitätsentwicklungsplanung von Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg“ mit dem Landkreis Lüneburg zu unterzeichnen.