Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Als Ergebnis eines Umstrukturierungsprozesses des
Tourismusverbandes Lüneburger Heide An dieser heute 100%igen Tochter des Tourismusverbandes
sollen sich die Vertreter der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG)
beteiligen. Für Lüneburg sind bis zu 10% der Gesellschaftsanteile vorgesehen;
das Gesellschaftskapital der LHTG soll 25.000 Euro betragen. Die Lüneburger Marketing GmbH, als Vertreter der TAG
Lüneburg strebt eine Beteiligung an der LHTG in Höhe von 2.100 Euro an.
Hieraus ergäbe sich eine maximale jährliche Zuschussverpflichtung von 23.100 Euro.
Diese Summe wird durch 3 Positionen aufgebracht: 1. Früherer städtischer Mitgliedsbeitrag beim Verband 2. Früherer Mitgliedsbeitrag des Landkreises an den Verband 3. Marketingbeitrag der Kommunen (frühere Marketingumlage) (Die Positionen 1. und 3. sind bereits im Haushalt der
Marketing GmbH enthalten, die Position 2. wird unmittelbar durch den Landkreis
getragen) Damit erfolgt im Wesentlichen lediglich eine Umschichtung
der Mittel von der Verbandsebene zur Ebene der LHTG. In der Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung
vom 30.10.2003 wurde die Geschäftsführung beauftragt, die Verhandlungen
bezüglich einer Beteiligung bis zu einer Zuschusspflicht von 23.000 Euro
weiter zu betreiben. Die Differenz von 8.000 Euro zum bisherigen Beschluss
aus der letzten Sitzung der Gesellschafterversammlung bzw. Aufsichtsratsitzung
in Höhe von 15.000 Euro werden aus den rd. 50.000 Euro
Marketingmitteln der Kommunen bestritten, die der Landkreis der Marketing GmbH
jährlich zur Verfügung stellt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Einer Beteiligung der Lüneburg Marketing GmbH an der Lüneburger
Heide Touristik Gesellschaft mbH in Höhe von 2.100 Euro mit einer
maximalen Zuschusspflicht von 23.100 Euro jährlich wird zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||